Erfolgreiche Akquise mit Immobilienverrentung
Die Immobilienverrentung schafft nicht nur neue Möglichkeiten für Käufer und Verkäufer, sondern bietet auch interessante Chancen für Makler zur Kundenakquise.
Dietmar Theiler, Geschäftsführer der WohnHausImmobilien Theiler GmbH und Verrentungsexperte, hat schon viele Immobilienverkäufer und -käufer mit diesem Modell zusammengebracht.
Wie funktioniert Immobilienverrentung?
Das Grundprinzip der Immobilienverrentung ist immer gleich. Nach vollzogenem Eigentümerwechsel bleibt der Verkäufer in seiner Immobilie wohnen und schafft sich nach dem Verkauf neue, finanzielle Freiheiten. Dabei bietet die Immobilienverrentung verschiedene Modelle: Die Leibrente und die Zeitrente. Beide Modelle kann man bei der Akquise optimal einsetzen, allerdings mit einem erheblichen zusätzlichen Beratungsbedarf. Oft kann man als Makler viele Senioren bei der Akquise erst dann erreichen, wenn sie ihr Eigenheim nicht mehr bewohnen können. Rentner, die gesundheitlich fit sind, haben wenig Interesse zu verkaufen, auch wenn sie mehr finanzielle Freiheit durchaus attraktiv finden. Die Immobilien-Rente trifft ihren Wunsch, im vertrauten Zuhause zu bleiben und gleichzeitig mehr finanzielle Möglichkeiten zu haben.
Wie genau wird aber eine solche Immobilienverrentung berechnet?
„Die Rentenzahlung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und auf der Basis von Rentenfaktoren des Statistischen Bundesamtes ermittelt.“, erklärt Dietmar Theiler. Der große Vorteil dabei ist sicherlich die Gestaltung des Kaufvertrages. Sie gleicht einem privatschriftlichen Vertrag und kann damit auf die Bedürfnisse des Verkäufers oder auch des Käufers abgestimmt werden. Nur weil es sich um ein Grundstücksgeschäft handelt, muss der Vertrag bei einem Notar beurkundet werden und die gesetzlichen Regularien in Bezug auf den Eigentümerwechsel eines Grundstücks beachtet werden.
Die Einmalzahlung
In zwei Dritteln aller Verträge wird das Wohnungsrecht (lebenslang oder zeitlich begrenzt) mit ausschließlich einer Einmalzahlung vereinbart. „Das gibt den Verkäufern maximale Sicherheit und die größtmögliche Gestaltungsmöglichkeit in der Verwendung ihres Vermögens“ sagt Dietmar Theiler. Alle anderen Verträge vereinbaren das Wohnrecht in Kombination mit Einmalzahlung und Rente.
Die Leibrente
Wer ein regelmäßiges und zusätzliches Einkommen erzielen möchte, hat sich mit der Leibrente für ein gutes Modell entscheiden, denn das in der Immobilie gebundene Vermögen wird dort zurückgewonnen. „In Vergangenheit wurden Immobilien nach dem Tod des Eigentümers an die nachfolgende Generation weitergegeben. Das ist heute nur noch selten der Fall, da das Durchschnittsalter der Erbengeneration derzeit bei Mitte 50 liegt und viele in diesem Alter bereits eine eigene Immobilie besitzen.“, so Dietmar Theiler. Deshalb entscheiden sich viele Immobilieneigentümer dafür die Immobilie weiter zu bewohnen und das über Jahre hinweg investierte Vermögen in Form einer Einmalzahlung und zusätzlich einer Rentenzahlung wieder zur freien Verfügung zu haben.
Die Zeitrente
Im Unterscheid zur Leibrente, die ausgezahlt wird, solange der Verkäufer am Leben ist, ist die Zeitrente auf eine bestimmte Laufzeit begrenzt. Im Unterschied zur Leibrente wird diese für den vollen, vereinbarten Zeitraum gezahlt, also auch über den Tod hinaus an die Erben. Zusätzlich kann auch hier der Verkäufer eine höhere Summe als Einmalzahlung im Vorab vereinbaren, um sich einen persönlichen Traum zu erfüllen oder seine Erben zu Lebzeiten unterstützen zu können. Auch in dieser Variante behält der Verkäufer das Recht in der Immobilie wohnen zu bleiben. Dietmar Theiler erklärt den entscheidenden Unterschied zwischen den beiden Modellen: „Bei Zeitrenten muss die Rentenzahlungen, sollte der Verkäufer zwischenzeitlich versterben, weiter an die Erben bis zum Ablauf der vereinbarten Jahre gezahlt werden.“ In allen Verträgen werden das Wohnungsrecht und die Zahlungsverpflichtungen der Renten durch den Verkäufer erstrangig im Grundbuch eingetragen und sind somit auch insolvenzsicher. Zusätzlich sollte aber immer im Falle von Rentenzahlungsvereinbarungen auch die Rückübertragung einer Immobilie im Vertrag festgelegt werden.
Fazit
Weil die Ausgangssituation bundesweit ähnlich ist, eignet sich die Immobilienverrentung für die Makler deutschlandweit. Dabei ist ein großer Vorteil, dass Makler die Eigentümer schon früher – also im Vormarkt – erreichen als erst zum Zeitpunkt des Verkaufs durch beispielsweise einen Erbfall. So können Makler den Eigentümern beratend zur Seite stehen und diese von ihrer Expertise überzeugen. Für Dietmar Theiler hat sich diese Vermittlungsform bereits ausgezahlt.