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Balkonkraftwerke in Eigentümergemeinschaften: Chancen, Herausforderungen und Versicherungsschutz 

Ein aufstrebender Trend sind Balkonkraftwerke. Diese innovativen Photovoltaikanlagen ermöglichen es den Eigentümern, auf ihren Balkonen und Terrassen grünen Strom für den Eigenverbrauch zu erzeugen. Klingt spannend, aber was bedeutet das eigentlich für Eigentümergemeinschaften? Müssen diese die Installation von Balkonkraftwerken dulden und welcher Versicherungsschutz ist überhaupt notwendig? In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick über die Thematik geben, auf die Chancen und Herausforderungen eingehen und den Versicherungsschutz bei Balkonkraftwerken beleuchten.

Die Energiewende ist in vollem Gange und alle sind gefordert, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Balkonkraftwerke können dabei ebenfalls eine Rolle spielen, indem sie den Anteil erneuerbarer Energien im Strommix erhöhen und den Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren. Besonders in dicht besiedelten urbanen Gebieten, wo Platz oft Mangelware ist, bieten sie eine praktikable Lösung für die umweltfreundliche Stromerzeugung. Sie sind daher besonders attraktiv für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern. Doch wie steht es um das Duldungsrecht der Eigentümergemeinschaften?

Balkonkraftwerke in der Eigentümergemeinschaft

In der Rechtsprechung gab es bisher unterschiedliche Meinungen und Entscheidungen zu diesem Thema. Erst kürzlich hat ein Urteil des Amtsgerichts Koblenz für Aufsehen gesorgt. In dem Fall ging es um die Installation von Balkonkraftwerken ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Das Gericht entschied, dass die Montage eines Balkonkraftwerks als bauliche Veränderung anzusehen sei, da die dunklen Solarmodule das optische Erscheinungsbild beeinträchtigen könnten. Das bedeutet, dass eine Eigentümergemeinschaft nicht automatisch dazu verpflichtet ist, die Anbringung eines Balkonkraftwerks zu dulden. Vielmehr müssen die individuellen Umstände und die Gemeinschaftsordnung berücksichtigt werden.

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Versicherungsschutz beachten

Natürlich spielt auch die Absicherung von daran eintretenden und daraus resultierenden Schäden eine Rolle. Fest mit dem Gebäude verbundene Balkonkraftwerke können oftmals über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden. Es ist jedoch unerlässlich, den Versicherungsvertrag sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass das Balkonkraftwerk in den Versicherungsschutz eingeschlossen ist.

Bei nicht fest installierten oder transportablen Balkonkraftwerken empfiehlt sich, die Absicherung über die Hausratversicherung – insbesondere, wenn es sich um das Eigentum von Mietern handelt. Hier ist es ebenfalls wichtig, den Versicherungsvertrag entsprechend anzupassen und das Balkonkraftwerk explizit in den Versicherungsschutz aufzunehmen.

Als Versicherungsmakler stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Fragen zum Thema Balkonkraftwerke und Versicherungsschutz zu beantworten. Wir informieren Sie über mögliche Risiken und beraten Sie bei der Auswahl einer passenden Versicherungslösung.

Die Welt verändert sich, und es ist wichtig, mit den aktuellen Entwicklungen Schritt zu halten. Die Nutzung erneuerbarer Energien gewinnt immer mehr an Bedeutung und Balkonkraftwerke sind ein aufregender Schritt. Die Rechtsprechung und die Akzeptanz in Eigentümergemeinschaften werden sich weiterentwickeln und es bleibt abzuwarten, wie sich die Zukunft gestalten wird. Aber eines ist sicher: Indem wir offen kommunizieren, unsere Interessen abwägen und nachhaltige Lösungen finden, kann die weitere Zukunft gestaltet werden.

Über den Autor:

Alexander Ruschinzik

Howden Caninenberg GmbH 

Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda, Tel.: 06 61 – 2 50 59-45, Fax: 06 61 – 2 50 59-50 

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