Berliner Mietendeckel – Was Vermieter in Berlin jetzt beachten müssen 1

Berliner Mietendeckel – Was Vermieter in Berlin jetzt beachten müssen

Am 30. Januar 2020 hat das Berliner Abgeordnetenhaus trotz aller Warnungen und eigener Zweifel den sog. Berliner Mietendeckel verabschiedet. Am 22. Februar 2020 ist das Gesetz in Kraft getreten. Zwar ist anzunehmen, dass sich bald der Berliner Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht mit dem Gesetz befassen werden, da dem Land Berlin vorgeworfen wird, dass es nicht die nötige Gesetzgebungskompetenz besitzt. So planen zahlreiche Abgeordnete der Unions- und FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, ein abstraktes Normkontrollverfahren zu beantragen. Die benötigte Anzahl Abgeordneter dafür wurde schnell erreicht, was nicht verwundert. Da jedoch unklar ist, wann und auch wie die Gerichte entscheiden werden, müssen alle Beteiligten die neue Rechtslage zunächst beachten und sich mit ihr auseinandersetzen. Was Vermieter in Berlin jetzt beachten müssen, das weiß der IVD.

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Das gilt insbesondere für die neue Informationspflicht, nach der jeder Vermieter unaufgefordert innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes und vor Abschluss eines neuen Mietvertrages Auskunft über die zur Berechnung der entsprechenden Mietobergrenze maßgeblichen Umstände erteilen muss. Zudem müssen Vermieter prüfen, ob die verlangte Miete zulässig ist. Erfolgte nach dem 18. Juni 2019 (Stichtag) eine Mieterhöhung, muss die Zahlung der Miete an das Stichtagsniveau angepasst werden. Neun Monate nach Inkrafttreten tritt die zweite Stufe des neuen Gesetzes in Kraft. Diese sieht für bereits laufende Mietverträge Maximalmieten (Obergrenze + 20 % +/- Lagezu-/abschlag) vor, die auch unterhalb der Stichtagsmiete liegen können. Vermieter müssen prüfen, ob die Zahlung der Mieten entsprechend angepasst werden muss.

Der IVD stellt seinen Mitgliedern verschiedene Materialien, Vorlagen, Muster und Links zur Verfügung. Zu finden sind diese im IVD Intranet unter https://intern.ivd.net/login/. Hier findet sich eine Roadmap für Vermieter, Vorlagen für erste Anschreiben, Formulierungsvorschläge, etc. Ein wahres IVD plus ist auch eine umfängliche Broschüre zum leidigen Thema, die in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Schomerus & Partner mbB entstand. Auch diese ist im internen Bereich der IVD Website zu finden.

 

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