Bestellerprinzip: Es gilt jetzt, aufzustehen und sich lautstark zur Wehr zu setzen!

Bestellerprinzip: Es gilt jetzt, aufzustehen und sich lautstark zur Wehr zu setzen!

„Die Ausübung des Gewerbes zur Vermittlung von Grundstücken und Wohnungen ist gesetzlich zu unterbinden. Eine öffentliche Vermittlungsstelle ist einzurichten.” So lautete ein Antrag auf dem SPD-Bundes-Parteitag am 13. April 1973. Dem Berufsverbot für Makler, auf das dieser Antrag letztendlich hinauslief, begegnete der damalige Wohnungsbauminister Hans- Jochen Vogel (SPD) mit der Klarstellung: „Die Probleme unseres Bodenrechts werden nicht dadurch aus der Welt geschafft, dass man den Beruf des Maklers abschafft. Das ist nicht der Stoß in die Mitte des Problems.”

 

Zuständigkeit? Unklar!

45 Jahre später gibt es den Beruf des Maklers noch. Einen Wohnungsbauminister, der sich einem der zentralsten Probleme unserer Gesellschaft, den angespannten Wohnungsmärkten, in seiner ganzen Komplexität widmen könnte, sucht man leider vergebens. Vier Jahre oblag das der Umweltministerin, nunmehr dem Ressortleiter, der sich in Zeiten aufkeimenden Fremdenhasses den zweifelhaften Titel des Heimatministers zugelegt hat.

Nunmehr greifen SPD und Grüne ganz tief in die Mottenkiste und wollen ein „Bestellerprinzip” für Kaufimmobilien mit Provisionsdeckelung durchsetzen, das einem Berufsverbot gleichkommt, zumindest aber einen elementaren Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt. Noch kennen wir den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums nicht, wissen aber, dass er kommt. Bald! Anfang November ist der IVD im Bundesjustizministerium zu einer Anhörung eingeladen.

Es gilt jetzt, aufzustehen und sich lautstark zur Wehr zu setzen!
Lassen Sie uns die Reihen schließen und Politik und Öffentlichkeit mobilisieren,
um ein Gesetz zur Einführung des Bestellerprinzips für Kaufimmobilien zu verhindern.

Immer mal wieder lesen wir Kommentare, in denen sich Immobilienmakler positiv zu den geplanten gesetzlichen Regelungen positionieren. Wir können dieser Rhetorik nichts abgewinnen, zumal die meisten dieser „Kollegen“ am Status Quo ihrer Provisionsgestaltung auch nichts aktiv ändern. Sie warten ab und wähnen sich in einer scheinbar guten Position, sollte der Staat uns unsere vertraglichen Möglichkeiten diktieren. Wenn sie sich da mal nicht irren.

Unsere Position und Rhetorik muss marktwirtschaftlich sein und bleiben. Ein Kunde, egal ob Käufer oder Verkäufer, muss uns beauftragen und entlohnen können zu frei verhandelten Preisen. Den Hauptprofiteur des Wohnungsmangels in Metropolregionen und der steigenden Immobilienpreisen dürfen wir auch nicht „unentlarvt“ aus der Gleichung entlassen. Inakzeptabel ist sie schon lange, die Strafsteuer für den Grunderwerb, die dem Fiskus seit Jahren zunehmende Einnahmen über die steigenden Preise und die dutzendfachen Erhöhungen des Steuersatzes garantiert.

 

Was tun? Aktiv werden!

Gehen Sie auf Ihre Wahlkreisabgeordneten zu. Schmieden Sie Allianzen! Die beste Wirkung erzielen Sie, indem Sie das persönliche Gespräch suchen. Oder schreiben Sie einen Brief. Stellen Sie Ihre qualifizierte Leistung dar, mit der Sie den Käufer unterstützen. Gerne unterstützt Sie die IVD Geschäftsstelle in Berlin dabei.

Zu guter Letzt: Nehmen Sie als IVD-Mitglied an der Außerordentlichen Mitgliederversammlung am 23. November 2018 in Kassel teil. Geben Sie Ihr Votum für die Verhandlungsposition und –strategie ihres Berufsverbandes ab.

 

Ihr geschäftsführender Vorstand des IVD Berlin-Brandenburg

 

Bildquelle: Pixabay von CrizzlDizzl