Der zertifizierte Immobilienverwalter ab 2024
von Prof. Stephan Kippes, IVD Institut München
Am 16. Oktober 2020 wurde vom Bund im Bundesgesetzblatt (BGBI. | S. 2187) unter dem sperrigen Titel das „Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz” (übrigens ein 38-Satzzeichen-Wortungetüm) veröffentlicht. Eine zentrale Neuerung: die notwendige Zertifizierung von Immobilien-verwaltern. Ab 1. Dezember 2022 sollte sie verbindlich sein.
Vor dem Hintergrund der hohen Zahl von Betroffenen und der kurzen Frist wurde diese vom Gesetzgeber schließlich um ein Jahr verlängert; hierfür hatte sich auch der IVD maßgeblich eingesetzt. Damit sollte auch verhindert werden, dass im Herbst 2022 ein Chaos ausbricht, weil die Prüfungskapazitäten für den erwarteten Ansturm möglicherweise nicht ausreichen würden.
Doch es kam anders als gedacht, viele Verwalter haben diese Prüfung trotz des großzügig verlängerten Vorlaufs noch nicht abgelegt. Ein Beispiel macht dies deutlich: Die IHK für München und Oberbayern, die sich organisatorisch rechtzeitig auf hohe Teilnehmerzahlen eingestellt hatte, verbuchte für neun schriftliche Prüfungstermine seit September 2022 lediglich 313 Prüfungsteilnehmer und dies, obwohl sie die größte IHK in Deutschland ist, mit einem Gebiet, das eine sehr große Anzahl an Verwaltern beherbergt.
Dass bis jetzt erst vergleichsweise wenige Prüfungen stattfanden, ist kein Einzelfall. Bei anderen IHKs zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Nur um den Bedarf einmal zu verdeutlichen: Der Verordnungsgeber ging damals von 28.500 Personen bundesweit aus, die die Zertifizierungsprüfung absolvieren müssen, während 5.100 Personen unter einen Ausnahmetatbestand fallen (BR-Drs. 751/21).
Nun sind zwei Szenarien denkbar: ein Ansturm im Herbst 2023 vor dem magischen Fristablauf am 1. Dezember und/ oder, dass Immobilienverwaltungen denken, sie könnten diese wichtige Vorschrift einfach ignorieren – obwohl sie dies definitiv nicht können.
Die meisten WEG-Verwalter benötigen eine derartige Zertifizierung unbedingt und auch wenn es, wie gesagt, Konstellationen gibt, wo diese nicht zwingend notwendig ist, etwa weil alle Eigentümer dies nicht für nötig halten, so hat ein Verwalter massive Nachteile bei der Akquisition neuer Bestände und auch in der Verhandlungsposition bei Vertragsverlängerung oder der Anpassungsverhandlungen für seine Verwaltervergütung, wenn er die Zertifizierung nicht hat, speziell weil dann nahezu alle konkurrierenden Verwaltungen eine solche Zertifizierung haben.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert 90 Minuten, die mündliche 15 Minuten pro Teilnehmer. Bei Nichtbestehen ist die Anzahl der Wiederholungen nicht limitiert.
Damit Verwalter diese Prüfung stressfrei absolvieren können, macht es Sinn, Vorbereitungskurse zu besuchen und diese bietet nahezu alle IVD Institute an. Zielsetzung der Intensivtrainings zur Vorbereitung auf die Verwalterzertifizierung ist es hierbei Verwaltungsspezialisten mit Berufserfahrung in komprimierter Form auf die erfolgreiche Verwalterzertifizierung vorzubereiten. Gleichzeitig ist es Ziel, das Fachwissen des Verwalters auf den neuesten Stand zu bringen und in bestimmten Bereichen um neue Themen zu erweitern. Oder anders ausgedrückt: Man lernt nicht nur für die Prüfung, die man damit hoffentlich möglichst stressfrei besteht, sondern speziell auch für die zukünftige erfolgreiche Arbeit in der Verwaltung.
Verwalter sollten – soweit noch nicht geschehen – dieses Thema jetzt unbedingt angehen, denn es könnte im Oktober oder November einen Run auf die Prüfungsplätze einsetzen. Auf keinen Fall sollte man die Hoffnung haben, der Termin würde vom Gesetzgeber erneut verschoben – dies wird es sicher nicht noch einmal geben.
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Bild von Manfred Steger auf Pixabay