EED-Verbrauchsinformation

EED-Verbrauchsinformation für Vermietende und Bewohnende

Mehr Transparenz über den Energieverbrauch

Die EU möchte den Klimaschutz aktiv vorantreiben, indem sie den Energieverbrauch in den Sektoren Gebäude, Verkehr und Energieversorgung senkt. Eines der großen EU-Projekte, das Nachhaltigkeit und die effiziente Nutzung von Ressourcen verbessern soll, ist die EED-Verbrauchsinformation.

Grundlage dafür ist in Deutschland die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO). Sie verpflichtet Vermietende, Bewohnende monatlich über deren Energieverbrauch zu informieren – für einen bewussteren Umgang mit Ressourcen und zum Wohle der Umwelt.

Energiesparen schont wertvolle Ressourcen, schützt die Umwelt und trägt entscheidend zum Klimaschutz bei. Deshalb haben sich die EU-Staaten 2018 mit der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) zu mehr Effizienz verpflichtet. In ihrem Rahmen soll auch der Energieverbrauch in Wohngebäuden reduziert werden.

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Ein wichtiges Instrument dafür ist die EED- Verbrauchsinformation, mit der Bewohnende regelmäßig Einblick in ihren Energieverbrauch erhalten. Studien der dena zeigen: Eine transparente Darstellung von Verbrauchsdaten und die damit verbundene Sensibilisierung können eine Senkung des Energieverbrauchs von bis zu 10 Prozent bewirken. So sparen Bewohnende nicht nur Energie und Kosten, sondern leisten auch einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.

Pflichten für Vermietende

Grundlage für die monatliche Bereitstellung der Ver-brauchswerte ist die Fernablesbarkeit der Erfas-sungsgeräte in Gebäuden. Dadurch entfällt das Ablesen vor Ort. Nach der novellierten HKVO dürfen Vermietende in ihren Immobilien nur noch fernablesbare, funkfähige Heizkostenverteiler und Zähler installieren. Geräte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, sind bis Ende 2026 nachzurüsten oder auszutauschen.

Servicedienstleister haben dafür geeignete und sichere Lösungen entwickelt, die den Anforderungen an die Datensicherheit sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen – etwa, indem Verbrauchswerte monatlich automatisch und sicher verschlüsselt über eine digitale Funkinfrastruktur übermittelt werden.

Sind die technischen Voraussetzungen erfüllt, müssen Vermietende den Bewohnenden seit Jahresbeginn die EED-Verbrauchsinformation monatlich bereitstellen. Mit dem Umrüsten auf fernablesbare Geräte kommen sie ihren gesetzlichen Pflichten mühelos nach und können den administrativen Aufwand erheblich reduzieren.

Bedeutung für Bewohnende

Die jährliche Heizkostenabrechnung wird um die EED-Verbrauchsinformation ergänzt. Damit erhalten Bewohnende vollkommene Transparenz über ihren individuellen Energieverbrauch in der Wohnung. Die unterjährige Information enthält Angaben zum aktuellen Verbrauch von Heizenergie und Warmwasser, die Verbrauchswerte des Vormonats und des entsprechenden Monats aus dem Vorjahr, sowie einen Vergleich zu einem Durchschnittshaushalt derselben Nutzungskategorie.

So wird das Energiesparen leichter: Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann diesen reduzieren und damit auch Geld sparen. Weitere Informationen zur EED-Verbrauchsinformation finden Sie auf der Website (www.techem.com/de).

* www.dena.de

 

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Olaf Bobrich-Schürmann, Regionalmanager Nordost

 

Techem Energy Services GmbH

Telefon: 030 – 98 19 40-125
E-Mail: olaf.bobrich-schuermann@techem.de
www.techem.de

 

 


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