Ein Jahr DSGVO – Die Aufsichtsbehörden werden aktiv
Die durchschnittliche Höhe der in Deutschland im ersten Jahr nach der DSGVO verhängten Bußgelder hat 5.000,- EUR überschritten. Die Spanne reichte von wenigen hundert bis zu 80.000,- EUR. Das zeigen aktuelle Veröffentlichungen nach Umfragen bei den Aufsichtsbehörden in Deutschland.
5.000,- EUR Bußgeld sind in jedem einzelnen Fall zu viel. Denken Sie das auch?
Datenschutz lohnt sich
Angesichts dieser Zahlen sollten die Mitgliedsfirmen im IVD Berlin-Brandenburg aufmerksam sein und die Vorgaben der DSGVO von sich aus bestmöglich umsetzen. Jedes Beschwerdeverfahren kann teuer werden.
Wie werden die Aufsichtsbehörden aktiv?
Viele Mitgliedsfirmen des IVD Berlin-Brandenburg fragen sich, ob eigentlich die Aufsichtsbehörden in den beiden Bundesländern in Sachen Datenschutz aktiv sind und ob von dort überhaupt Verfahren eingeleitet werden.
Der Geschäftsstelle unseres Regionalverbandes und unserem externen Datenschutzbeauftragten, Rechtsanwalt Sven Johns, sind aufsichtsrechtliche Verfahren auch uns den Bundesländern Berlin und Brandenburg bekannt.
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Beschwerdeverfahren bei Aufsichtsbehörden
Dazu Sven Johns: „Seit etwa Mitte Februar erreichen uns diverse aufsichtsrechtliche Verfahren, die wir für die Firmen aus der Immobilienbranche, die wir als Datenschutzbeauftragter betreuen, betreffen. Die wichtigsten Themen sind dabei falsche Mietselbstauskunftsformulare, unverlangt zugeschickte E-Mails, die nicht erfolgte Abmeldung aus einem E-Mail-Newsletter oder die nicht erfolgte Löschung von Daten und weitere Kontaktaufnahme.“
Kundenbeschwerden zwingen Immobilienfirmen zur Einhaltung des Datenschutzes
Diese aufsichtsrechtlichen Verfahren der Landesdatenschutzbeauftragten sind angesichts der hohen möglichen Bußgelder von allen Immobilienfirmen sehr ernst zu nehmen.
Zunächst wird der Sachverhalt aufgeklärt und die Landesdatenschutzbeauftragten bitten um Stellungnahme. Anhand dieser Stellungnahme werden – je nach Schwere des Verstoßes gegen die DSGVO – Handlungsempfehlungen abgeleitet oder bereites die Verhängung eines Bußgeldes geprüft.
Mit der Stellungnahme beginnt es
Schon die erste Stellungnahme an die Aufsichtsbehörde ist entscheidend. „Hier zeigt sich schon, wie schwer der Verstoß gegen die DSGVO wiegt. Deshalb ist es wichtig, dass der gesamte Sachverhalt im Unternehmen aufgeklärt und bei der Behörde dargestellt wird. Im Idealfall werden schon erste Verbesserungsmaßnahmen mitgeteilt“, sagt Sven Johns dazu.
Verbesserungsvorschläge sind immer möglich
Wenn ein datenschutzrechtlicher Verstoß vorliegt, der Sachverhalt der Beschwerde also zutreffend ist, dann muss sich jedes Immobilienunternehmen Gedanken darüber machen, wie der Datenschutzverstoß beim nächsten Mal vermieden werden kann.
Die wichtigsten Fragen:
- Haben wir die Prozesse im Umgang mit Daten von Kunden richtig definiert?
- Sind die Zuständigkeiten eindeutig verteilt?
- Haben wir Lücken im Umgang mit den Daten?
- Wie gehen wir mit Beschwerden von Kunden an das Unternehmen um?
- Sind unsere Mitarbeiter ausreichend geschult?
Mit der Festlegung der Vorgehensweise bei Kundenbeschwerden, bei der Abmeldung von Daten aus dem E-Mail-Verteiler, der Löschung von Daten und Auskunftsansprüchen werden die wichtigen Voraussetzungen für die Stellungnahmen an die Aufsichtsbehörden geschaffen.
Viele hundert Beschwerdeverfahren in der Pipeline
15.000 Beschwerden sollen in den Aufsichtsbehörden liegen und in der Bearbeitung sein bzw. auf Bearbeitung warten. Das hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber gerade erklärt. Diese Kundenbeschwerden und die Aufsichtsverfahren werden viel Bewegung in die Unternehmen bringen und das Bewusstsein für den Datenschutz noch einmal deutlich nach vorn bringen.
Angebot auf dem IVD plus Mehrwertemarktplatz
Wir haben zusammen mit Rechtsanwalt Sven Johns für die Mitglieder des Regionalverbandes Berlin-Brandenburg ein spezielles Angebot für die laufende Beratung in Datenschutzfragen konzipiert. Dort erhalten Sie regelmäßige Informationen zu allen aktuellen Fragen im Datenschutz, können eine Schulung für Mitarbeiter vornehmen lassen, Mustertexte einsehen und über die Beratungs-Hotline und Sprechstunden Ihre Fragen zur Umsetzung der DSGVO stellen.
Sie können die Datenschutz-Police ab sofort buchen.
IVD-Mitglieder erhalten bei Jahresrechnung einen Rabatt von 120 Euro p.a.!
Quelle: www.datenschutz.immobilien
Bildquelle: Pixabay, © by www.datenschutz.immobilien, Sven R. Johns