Immobilienrecht - Holzhammer-Gericht auf braunem Tisch
Nils Werner, CEO IVD Berlin-Brandenburg
Nils Werner, CEO IVD Berlin-Brandenburg

Die Tücken des Immobilienrechts für Makler, Verwalter und Sachverständige

Wie der IVD Maklern, Verwaltern und Gutachtern hilft, beim Immobilienrecht up-to-date zu bleiben.

Der Begriff Immobilienrecht steht für alle rechtlichen Vorgänge, die mit der Vermittlung, dem Betrieb oder der Vermarktung von Immobilien verbunden sind. Weil es rund um diese Themen immer wieder Streit gibt, haben sich einige Rechtsanwälte auf diesen Rechtsbereich spezialisiert. Auch der Immobilienverband Deutschland IVD ist stets auf dem aktuellen Stand, denn Verbraucher, Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständige werden immer wieder mit neuen Rechtsfragen konfrontiert. Zudem ist der IVD in die meisten für Immobilienexperten relevanten Gesetzgebungsverfahren eingebunden, um die Interessen der Branche zu vertreten.

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Wie muss ein Maklervertrag aufgebaut sein? Welche Klauseln sind zulässig? Wie wird die Provision abgesichert? Wann genau ist ein Kaufvertrag rechtssicher? Welche Dokumente sind unbedingt verkaufsrelevant und müssen beim Vertragsabschluss vorliegen? Welche Grundbucheinträge können den Verkaufsprozess ins Wanken kommen lassen?

Mit dem Immobilienverband Deutschland IVD haben Immobiliendienstleister einen Partner an Ihrer Seite, der bei Fragen des Immobilienrechts zur Seite steht. Die wichtigsten Themen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Das Immobilienrecht und der IVD
  2. Die WEG- Reform
  3. Das neue Maklergesetz
  4. Was tun bei Abmahnungen?
  5. Welche Vorteile bringt eine Mitgliedschaft beim IVD?

Das Immobilienrecht und der IVD

Geht es um das Immobilienrecht, stehen viele Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständige immer wieder vor neuen Herausforderungen. Denn die Rechtslage ändert sich permanent, politisch aber auch rechtlich. Gerade vor dem Abschluss des Kaufvertrages gilt es unter anderem, zu prüfen, ob zum Beispiel durch politische Entscheidungen neue Aspekte zu berücksichtigen sind. Zuletzt gab es Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz und der Energieeinsparverordnung zu beachten. Vorab eines jeden Verkaufs prüfen Makler das Grundbuch, um die Vermittlung störungsfrei zu organisieren.

Aber nicht nur die Verkaufsvorbereitung berührt immer wieder das Immobilienrecht, sondern auch typische Rechtsfragen des alltäglichen Geschäfts: Die Abmahnung wegen eines unvollständigen Impressums oder Maximierungsaussagen auf der Webseite, Provisionsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem neuen Maklergesetz, das Widerufsrecht bei Außenprovision, die rechtliche Zulässigkeit des Mietendeckels oder der Mietpreisbremse – die Liste ist lang.

Der IVD weiß, wie komplex das Immobilienrecht ist und bietet daher seinen Mitgliedern die Möglichkeit an, sich rechtlich beraten zu lassen und die Weiterbildungsangebote zu günstigsten Konditionen wahrnehmen zu können. Auch Nichtmitglieder können sich weiterbilden.

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Die WEG- Reform

Durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), die am 1.12.2020 in Kraft getreten ist, ergeben sich sowohl für Eigentümer als auch für Verwalter einige Änderungen. Neben der neuen Zertifizierungspflicht für WEG-Verwalter zielt die Gesetztesnovelle vor allem darauf ab, dass Aufgaben und Befugnisse des Verwalters flexibler bestimmt werden können.

Der Handlungsspielraum für WEG-Verwalter wird durch die WEG-Reform in vielen Fällen größer. Doch welche neuen Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich daraus konkret in der Praxis? Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf neue Verwalterverträge, Verwaltervollmachten und auf die Vergütung des Verwalters, bei der jetzt stärker einzelne Dienstleistungen berücksichtigt werden? Wie wirkt sich die größere Verantwortung des Verwalters für die Instandsetzung und Instandhaltung von Immobilien (ohne Beschluss der WEG-Versammlung) auf die Eigentümer aus? Was müssen Immobilienmakler über die WEG-Reform wissen?

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In den Webinaren des IVD Bildungsinstituts wird auf diese und weitere Fragen zur WEG-Reform detailliert und fachlich fundiert eingegangen. Erfahrene Dozenten erklären Ihnen alle relevanten Neuerungen, die aus Verwalter- oder Eigentümersicht durch die WEG–Reform entstanden sind oder noch entstehen.

Die WEG-Novelle betrifft unter anderem auch:

  • Erleichterungen für die Durchführung von WEG-Versammlungen
  • die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen
  • die klarere Abgrenzung der Kosten für bauliche Veränderungen
  • Erleichterungen für Umlaufbeschlüsse
  • Der Zusatz der Rechtsform fehlt
  • die Zusammensetzung und Haftung des Verwaltungsbeirates

Melden Sie sich hier für ein Webinar beim IVD an, um in Bezug auf die aktuelle Rechtslage zur WEG-Verwaltung auf dem Laufenden zu bleiben und Ihre Fragen konkret und individuell zu klären!

Das neue Maklergesetz

Seit dem 23.Dezember 2020 gilt das neue Maklergesetz. Dieses enthält im Wesentlichen die einheitliche Regelung der paritätischen Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer. Beide zahlen nun jeweils die Hälfte. Damit wurde die Außenprovision abgeschafft. Dies gilt jedenfalls für Wohnimmobilien. Mietshäuser, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücke sowie Logistik- und Büroräume sind davon nicht betroffen.

Auch wenn die Außenprovision dem neuen Maklergesetz zum Opfer gefallen ist, so gibt es dennoch die Möglichkeit, weiterhin die Innenprovision zu vereinbaren. In diesem Fall verpflichtet sich der Makler per Alleinauftrag seinem Auftraggeber, welcher die Maklerkosten in vollem Umfang übernimmt.
Das kann durchaus Vorteile mit sich bringen, da der Makler dann nicht mehr als neutraler Vermittler in Kraft tritt und zum Beispiel den Kaufpreis ganz im Interesse seines Auftraggebers verhandeln darf.

Der Maklervertrag

Neben der paritätischen Aufteilung der Maklerprovision schreibt das neue Maklergesetz auch vor, in welcher Form ein Maklervertrag abzuschließen ist und was darin geregelt wird. Die bisher geltende mündliche Form reicht nun also nicht mehr als geltender Vertrag aus. Das Textformerfordernis ist vor allem bei digitalen Vermarktungsprozessen ein Herausforderung. Der IVD bietet deswegen regelmäßig Veranstaltungen und Webinare zu diesem Thema an. Im Maklervertrag werden neben der Maklerprovision nun auch die vereinbarten Dienstleistungen des Maklers vereinbart und niedergeschrieben.

Die Maklerprovision und das Widerrufsrecht

Im neuen Maklergesetz ist zwar die Verteilung der Maklerprovision geregelt, jedoch nicht die Höhe. In Deutschland ist meist eine Maklerprovision von etwa 7 Prozent inklusive Mehrwertsteuer üblich. Da die Maklerprovision aber nun geteilt wird, fallen also 3,5 Prozent Maklerprovision auf den Käufer und 3,5 Prozent Maklerprovision auf den Verkäufer. Im Allgemeinen bleibt die Höhe der Maklerprovision aber Verhandlungssache.

Wenn Provision im Außenverhältnis vereinbart wird wie bei der Provisionsteilung, müssen Makler stets eine Widerrufsbelehrung durchführen. Immer wieder kommt es in diesem Zusammenhang zu Streit. Auch hier helfen die Angebote und Rechtsexperten des IVD.

Mit den Weiterbildungen des IVD Bildungsinstitutes können sich Makler zum Thema Maklergesetz weiterbilden. Außerdem bildet der IVD Makler auch in anderen Themen der Immobilienwirtschaft und des Immobilienrechts weiter.

Was tun bei Abmahnungen?

Abmahnung wegen eines fehlerhaften Energieausweises

Spätestens beim Besichtigungstermin muss ein gültiger Energieausweis vorliegen. Dieser muss dem Interessenten nicht unbedingt als Kopie übergeben werden, sondern kann sichtbar ausgelegt oder ausgehängt werden. So kann sich der Interessent einen Überblick über den energetischen Zustand des Hauses machen. Vorgeschrieben ist das Ganze im neuen GEG (Gebäudeenergiegesetz).

Werden also in Immobilienanzeigen Angaben aus dem Energieausweis vergessen, unvollständig oder sogar falsch abgebildet, kann dies zu Abmahnungen führen. Abmahnungen werden unter anderem durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ausgesprochen. Aber auch Abmahnungen durch Mitbewerber sind durchaus denkbar.

Abmahnung wegen eines unvollständigen Impressums

Welche Informationen ein vollständiges Impressum beinhalten muss, regelt das Internetrecht. Unter anderem dient die Impressumspflicht dazu, mit den Betreibern der Webseite in Kontakt treten zu können. Folgende fehlende Informationen können zu einer Abmahnung führen:

  • Der Impressumstext ist unvollständig
  • Der Vorname ist gekürzt worden
  • Die E-Mail-Adresse fehlt
  • Die Impressumsangaben sind veraltet
  • Der Zusatz der Rechtsform fehlt
  • Das Impressum wurde falsch eingebunden

Sollten Sie als Makler eine solche Abmahnung erhalten haben, so kann Ihnen die Rechtsberatung des IVD Plus weiterhelfen. Unsere engagierten Problemlöser stehen unseren Mitgliedern jederzeit zur Verfügung. Außerdem bietet Ihnen das IVD-Bildungsinstitut die Möglichkeit, sich selbst laufend zum Thema Immobilienrecht weiterzubilden.

Abmahnung wegen Maximierungsaussagen durch Deutsche Umwelthilfe oder Wettbewerbszentrale

„Der beste Preis“ und ähnliche Formulierungen, die eine so genannte Maximierungsaussage darstellen, können als Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz UWG abgemahnt werden. Das bedeutet für Makler, Verwalter und Sachverständige oft großen und vor allem teuren Ärger, denn wer einmal in das Blickfeld der Abmahnkanzleien von Deutscher Umwelthilfe oder Wettbewerbszentrale geraten ist, rückt dort nicht so schnell wieder heraus. Leider gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Wer abgemahnt wurde, sollte unverzüglich Rat beim Immobilienverband Deutschland einholen. Nutzen Sie die Weiterbildungsangebote, um sich einen Überblick zu verschaffen und zu prüfen, ob Ihre Unternehmenskommunikation zu Abmahnungen führen kann.

Welche Vorteile bringt eine Mitgliedschaft beim IVD?

Die Immobilienbranche ist ein weites Feld, sowohl für Verbraucher als auch für Interessenten, Investoren oder Eigentümer. Mit dem IVD haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Sie nicht nur durch sein Expertennetzwerk unterstützt, sondern auch mit seinem Know-how hilft und Sie monatlich immer auf den neuesten Stand der aktuellen Trends bringt.

Dabei liegt uns vor allem die Unterstützung unserer Mitglieder im rechtlichen Bereich am Herzen. Daher unterstützen wir unsere Mitglieder bei ihren juristischen und fachlichen Fragen.
Mit einer Mitgliedschaft im IVD erhalten Sie das IVD Qualitätssiegel und können so Ihren Qualitätsanspruch sichtbar machen. Außerdem steht Ihnen der Zugang zum Immobilienportal „IVD-24“ exklusiv zur Verfügung.
Sie haben Lust auf Weiterbildung? Dann ist das IVD-Bildungsinstitut genau das Richtige für Sie. Wir bieten Ihnen Weiterbildungen, mit denen Sie immer up to date bleiben.

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Immobilienrecht – FAQ

  • Wie kann mir der IVD bei rechtlichen Problemen helfen?

    Der IVD bietet seinen Mitgliedern nicht nur eine kostenlose Erstberatung durch spezialisierte Rechtsanwälte an, sondern auch diverse Beratungs-Hotlines, z.B. für Verwalter, Wettbewerbsrecht, Steuerfragen oder auch Sachverständige in der Immobilienwertermittlung.
  • Welche Vorteile bringt mir eine Mitgliedschaft im IVD?

    Mit dem IVD haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Sie nicht nur durch sein Expertennetzwerk unterstützt, sondern auch mit seinem Know-how hilft und Sie monatlich immer auf den neuesten Stand der aktuellen Trends bringt.

Fazit:Um im Dschungel des Immobilienrechts nicht verloren zu gehen, empfiehlt es sich, einen Experten an Ihrer Seite zu haben. Für die Mitglieder des IVD stehen die Türen zu einer zielführenden Beratung immer offen.

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Bild: © Free-Photos Autor