IVD Clubabend – Verbrauchervertrag und Individualvereinbarung
An die rechtliche Qualifikation als “Verbrauchervertrag” sind Folgen geknüpft, die für Maklerunternehmen von erheblicher Bedeutung sein können: Beim Maklervertrag als Verbrauchervertrag gilt ein Widerrufsrecht, beim Grundstückskaufvertrag als Verbrauchervertrag eine 14-tägige Wartefrist zwischen Entwurf des Vertrages und Beurkundung. Oft werden diese Fristen allerdings unsinnigerweise eingehalten und beachtet, obwohl in der Praxis kein Verbrauchervertrag im eigentlichen Sinne vorliegt.
Das ist das zweite von drei Themen, das Sie zum nächsten IVD Clubabend in Berlin erwarten dürfen. Ihr Vortragender ist Dr. Klaus Hildebrandt, Rechtsanwalt und Notar. Den Auftakt bildet vermutlich politischer Besuch zwei Tage nach dem Mitgliederentscheid der SPD zur Bildung einer neuen Regierung…oder doch keine? SPD-Politiker sind angefragt.
“Die Individualvereinbarung des Maklers – Sondervereinbarungen zur Bindung des Kunden wie pauschale Entschädigung oder Mehrerlösvereinbarung.” Mit diesem Thema rundet Ulrich Joerss, Rechtsanwalt und Notar, das Vortragsprogramm ab. Sind Individualvereinbarungen nur nach persönlichem verhandeln möglich oder auch als Formular? Das ist nur eine der wichtigen Fragen, die Ihnen beantwortet werden.
Der IVD Berlin-Brandenburg und das IVD Bildungsinstitut in Berlin freuen sich, viele Gäste am
Dienstag, den 6. März 2018 ab 19.00 Uhr
im Haus der Wirtschaft,
am Schillertheater 2, 10625 Berlin
begrüßen zu dürfen. Das IVD Bildungsinstitut bittet um Ihre verbindliche Anmeldung. Nichtmitglieder sind zu diesem IVD Clubabend gegen eine kleine Kostenbeteiligung herzlich willkommen.
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