IVD-Marktmietspiegel 2019

IVD-Marktmietspiegel 2019

Der IVD Bildungsinstitut hat hat soeben seinen Marktmietspiegel herausgegeben. Er bildet den Berliner Markt dabei deutlich exakter ab als der vom Berliner Senat herausgegebene Mietspiegel.

 

Exakter als der Mietspiegel des Berliner Senats

Im Gegensatz zum vom Berliner Senat herausgegeben Berliner Mietspiegel erfasst der IVD-Marktmietspiegel ausschließlich Neuabschlussmieten stichtagsbezogen und unterscheidet nach Wohn- und Bezirkslagen. Auf diese Weise entsteht ein genauer Eindruck der aktuellen Situation am Mietmarkt. Zum Vergleich: Der Berliner Mietspiegel errechnet einen Mittelwert der Mieten aus den vergangenen vier Jahren, unterscheidet nicht nach Bezirkslagen und nimmt keinen repräsentativen Schnitt in die Auswertung auf, weil die Teilnahme im Gegensatz zum z.B. Zensus freiwillig ist. Eine glaubwürdige Betrachtung des Marktes wird so unmöglich.

 

 

Neuabschlussmieten von über 1.000 Mietdaten ausgewertet

Der aktuelle Marktmietspiegel gibt einen Überblick über das Niveau der Neuabschlussmieten in Berlin. Wie für die vergangenen Marktmietspiegel wurden über 1.000 Mietdaten ausgewertet und im Ergebnis vom IVD-Wertermittlungsausschuss beraten. Abgebildet werden dabei ausschließlich Neuabschlussmieten, differenziert nach den verschiedenen Berliner Bezirkslagen und den jeweiligen Baualtersklassen. Hierin unterscheidet sich der IVD-Marktmietspiegel deutlich von dem Berliner Mietspiegel.

 

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Anwendung

Der Marktmietspiegel ist schwerpunktmäßig anzuwenden für

  • Wohnungen mit Bestandsschutz (bereits vor Einführung der Mietpreisbremse höher vermieteten Wohnungen)
  • zu vermietende Wohnungen, die nicht in den Geltungsbereich des Berliner Mietspiegel fallen, insbesondere die heute so prägenden Teilmärkte
    – Erstbezug nach Sanierung oder
    – Erstbezug nach Neubau
  • Plausibilitätsprüfungen der ortsüblichen Vergleichsmiete, insbesondere in peripheren Lagen, da die Lageunterschiede gegenüber dem tatsächlichen Marktgeschehen nach Auswertung des WEA teilweise unzureichend abgebildet werden (vgl. hierzu auch das Anwendungsbeispiel)

Die Marktmieten im Erstbezug nach Sanierung und für Neubauten werden exklusiv in unserem Marktmietspiegel veröffentlicht und tragen damit zur Transparenz auf dem Berliner Mietwohnungsmarkt bei.

 

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Die Würfel sind gefallen – Deckel rauf? — Eine rhetorische Frage zum Mietendeckel

Am 18.06.2019 hat der Berliner Senat ein Eckpunktepapier verabschiedet, dass die öffentlich-rechtliche Begrenzung der Mieten in Berlin für die Dauer von 5 Jahren durch ein entsprechend zu verabschiedendes Landesgesetz vorsieht. Über Sinn oder Unsinn einer solchen Gesetzgebung und inwieweit sie überhaupt mit unserer Verfassung vereinbar ist, wurde besonders in den letzten Wochen und Monaten bereits viel gestritten und kommentiert. Ganz jenseits dieser Diskussion stellt sich für uns die Frage, was dies für die Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmiete bedeutet. Diese ist gesetzlich klar definiert und bildet die geänderten und neu abgeschlossenen Mieten der letzten vier Jahre ab, wobei die Anpassungen von Bestandsmieten zum jetzigen Zeitpunkt die vom Gesetzgeber gewünschte Bremse darstellen.

 

Bremswirkung entfällt

Wenn der Mietendeckel kommt, entfällt diese Bremswirkung jedoch weitgehend, selbst wenn auch Neuabschlussmieten gedeckelt werden. Bei Abweichungen von bis zu + 64,0 % zwischen den Mittel- und den Oberwerten der aktuellen Mietspiegeltabelle 2019 bürgen die jetzt schon üblichen Mieten mehr als genug Potenzial nach oben, denn man muss mathematisch nicht allzu begabt sein, um nachzuvollziehen, wie sich der Mittelwert einer Spanne entwickelt, deren Einzelwerte sich hauptsächlich nur noch im oberen Spannenbereich konzentrieren.

 

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Bildquelle: IVD