IVD Verwaltertreff – Geänderte Rechtsprechung zur Wohnfläche und Verwalterhandeln
Der Bundesgerichtshof hat seine bisherige Rechtsprechung, wonach Abweichungen der tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche von bis zu 10 % bei Betriebskostenabrechnungen und bei der Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete unbeachtlich sind, aufgegeben. Das Landgericht Berlin hat darüber hinaus in einer (noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung die Anrechnung von Balkon- und Terrassenflächen mit der Hälfte der tatsächlichen Flächen zur Ermittlung der Wohnfläche abgelehnt. Diese Flächen sollen lediglich mit 25 % der tatsächlichen Fläche zu berücksichtigen sein. Wir wollen Ihnen diese Entscheidungen im Rahmen eines IVD Verwaltertreffs darstellen und die Konsequenzen für Ihr Verwalterhandeln erörtern.
Ihr Referent: Rechtsanwalt Sebastian Wörner
Termin: Donnerstag, 13.09.2018 um 17:30 Uhr
Ort: IVD Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg, Knesebeckstr. 59-61, 10719 Berlin, Aufzug B
Themenauszug:
- Rechtliche Folgen der Angabe einer unzutreffenden Wohnfläche im Mieterhöhungsverlangen.
- Rechtliche Folgen der Angabe einer unzutreffenden Wohnfläche in der Betriebskostenabrechnung.
- Vorbeugende Vereinbarungen im Mietvertrag in Bezug auf die Wohnfläche, insbesondere für Balkone und Terrassen.
Als Teilnehmer erhalten Sie ein Skript mit Arbeitshilfen und Musterformulierungen. Ihre Anmeldung gilt als bestätigt, wenn Sie nichts Gegenteiliges von uns hören.
Wir freuen uns HIER über Ihre verbindliche Anmeldung.