Eigentlich stellt der Berliner Mietendeckel nichts anderes dar als eine Verschärfung der durch Bundesrecht geregelten Mietpreisbremse

Kommentar: Mietenstopp und der Fluch der bösen Tat

Hans-Joachim Beck war lange Jahre Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin und leitet heute die Steuerabteilung des Immobilienverbandes IVD. Er ist täglich im Kontakt mit den politischen Entscheidungsträgern in Berlin. Lesen Sie hier seine Einschätzung zum Mietendeckel bzw. Mietenbremse.

 

Eins kommt zum Anderen

Das Thema Enteignung ist vom Tisch, weil wohl auch der letzte Journalist einsieht, dass es keinen Vorteil bringt, wenn man die Verwaltung unserer Wohnungen dem Staat überlässt. Stattdessen soll es der Mietendeckel richten. Dadurch soll das Privateigentum an Wohnungen formal erhalten bleiben, inhaltlich aber weitgehend ausgehöhlt werden.

Der Eigentümer darf in Zukunft nur noch die Arbeit machen und muss seine Wohnungen nach Anweisung des Staates verwalten. Denn die Einführung der Mietpreisbremse wird weitere Regulierungen nach sich ziehen müssen. Wenn man Modernisierungskosten nicht mehr umlegen kann, wird es einen Zwang zur (energetischen) Sanierung geben müssen, wenn sich Neubau nicht mehr rechnet, ein Baugebot. Lohnt sich Vermieten nicht mehr und wandeln Eigentümer deshalb in Wohnungseigentum um, muss die Aufteilung verboten werden. Am Ende wird man einen bestimmten Prozentsatz einkommensschwacher Mieter aufnehmen müssen.

 

Mit voller Sicht ins Verderben

In meiner Schulzeit musste ich einen Aufsatz zum Zitat „Das ist der Fluch der bösen Tat, dass sie, fortzeugend, immer Böses muss gebären.“ (Schiller, Wallenstein) schreiben Damals ist mir nicht viel eingefallen, heute könnte ich Bücher darüber schreiben. Weise ich auf die fatalen wirtschaftlichen Folgen des Mietendeckels hin, höre ich den Vorwurf, warum man den zuständigen Politikern* das nicht mal sagt. Die müssten doch einsehen, dass der Mietendeckel die Wohnungsprobleme nicht löst, sondern verschärft. Die Wahrheit ist, dass die das alles wissen und verstehen. Denn die „Verantwortlichen“ wollen das Wohnungsproblem gar nicht lösen, sondern zum Systemwechsel benutzen und den Markt abschaffen. Friedrich Engels hat gesagt, „erst wenn Wohnungen keine Ware mehr sind, kann das Recht auf Wohnraum für jedermann verwirklicht werden.“ Dass das Gegenteil richtig ist, hat die Geschichte bewiesen, nicht nur in der DDR, sondern auch in allen anderen Ländern mit Mietenstopp.

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Mietenstopp im Wandel der Geschichte

Es ist doch kein Zufall, dass ein vergleichbarer Mietenstopp in Deutschland am 20. April 1936 eingeführt wurde und in Spanien im Jahre 1939. Totalitäre Regime ertragen keine Marktwirtschaft, denn die ist immer ein Teil individueller Freiheit. Gegen die „richtige“ Ideologie haben Fakten und Realität keine Chance. Viele von uns können sich noch an den Satz erinnern: Ruinen schaffen ohne Waffen. Aber offenbar müssen nach 30 Jahren alle Fehler wiederholt werden. Ob der geplante Mietendeckel verfassungswidrig ist, spielt bei den aktuellen politischen Machthabern keine Rolle. Denn bis zur Aufhebung durch das Bundes- oder Landesverfassungsgericht wird er jedenfalls seine Wirkung entfalten. Was mich an den Spontispruch „Legal illegal, scheißegal“ erinnert. Dass auch politisch Verantwortliche nach diesem Motto handeln würden, haben die Väter des Grundgesetzes nicht geahnt. Von „Verantwortlichen“ mag man eigentlich nicht sprechen. Denn Schadenersatz müssen sie ja für das Desaster, das sie anrichten, nicht zahlen. Eigentlich müsste man erwarten, dass die Bundesregierung oder zumindest die Abgeordneten des Bundestages eine Normenkontrollverfahren gegen das Gesetz einleiten und rügen, dass in ihre Gesetzgebungskompetenz eingegriffen wird. Was wohl nicht passieren aus Angst, als mieterunfreundlich zu gelten.

 

Devise: Abwarten und Tee trinken

Bis das Gesetz verkündet wird, sollte man daher das geltende BGB anwenden und sich von Drohgebärden nicht beeinflussen lassen. Wie man sich verhält, wenn das Gesetz verkündet ist, wird man prüfen, wenn der Gesetzeswortlaut vorliegt.

 

Bildquelle: IVD
Text ursprünglich erschienen im Grundeigentum Verlag