Markenrecht – Markenrechte bei der Einrichtung einer Domain beachten
Nicht jede Domain, die verfügbar ist, darf zu eigenen Zwecken genutzt werden. Bei der Registrierung einer verfügbaren Internetdomain für die eigene Homepage sind insbesondere Markenrechte, bestehende Firmenbezeichnungen und fremde Namensrechte zu berücksichtigen. Auch darf die gewählte Domain nicht zu einer irreführenden Täuschung führen (§§ 14 Abs. 2, 130 Abs. 3 Markengesetz; §§ 3,5 UWG). Vor dem Registrieren einer neuen Domain sollte daher nach gegebenenfalls bestehenden Markenbezeichnungen oder bereits bestehenden Unternehmen recherchiert werden, um nicht versehentlich deren rechte zu verletzen. In 2020 entschied das Landgericht München I mit Urteil 17 HKO 3700/20, dass beispielsweise die Domain www.schufa-anwalt.de für einen Rechtsanwalt unzulässig sei, weil in der Domain die allseits bekannte Bezeichnung der Schufa enthalten sei.
Lassen Sie sich fachmännisch beraten!
Profitipp:
Bei der Gründung neuer Unternehmen sollten entsprechende Recherchen bereits vor Festlegung der Unternehmensbezeichnung angestellt werden, um einen einheitlichen Unternehmensauftritt zu sichern.
Ulrich Joerss Rankestraße 26, 10789 Berlin
Rechtsanwalt und Notar Tel.: 030 / 88 00 1404
Mail: info@JOERSS.com
Web: www.JOERSS.com
Sie interessieren sich für weitere Artikel des IVD?
Lesen Sie HIER alle Artikel im Blog!
Foto: © Rawpixel/Depositphotos.com