Mehr Solarstrom, weniger Kosten – Wie Mieterstrom unbürokratisch genutzt werden kann
Strom vom eigenen Dach – günstig, unkompliziert und nachhaltig – das ist bisher vor allem für Eigenheimbesitzende Realität gewesen. In Mehrfamilienhäusern wurden Mieterstrommodelle, bei denen die Mietenden ihren Strom von der hauseigenen Solaranlage beziehen, oftmals als zu wenig praktikabel angesehen. Die neue gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GemGeV), die Teil des am 26. April 2024 vom Bundestag beschlossenen „Solarpaket I“ ist, schafft Abhilfe.
Aufteilung und Abrechnung von Mieterstrom
Strom aus einer Solaranlage, die vom Vermietenden, der Eigentümergemeinschaft oder von Dritten betrieben wird, kann nun auf die Nutzenden von Wohnungen oder Gewerbeeinheiten anteilsmäßig aufgeteilt werden. Der einzelnen Mietpartei wird der zustehende Solarstromanteil einfach vom jeweiligen Gesamtstromverbrauch rechnerisch abgezogen. Für den Reststrombedarf müssen Nutzende weiterhin jeweils individuelle Verträge mit einem Stromversorger schließen. Gut für Anlagenbetreibende und Mietende: Strom, der sich nicht unmittelbar im Haus nutzen lässt, muss nicht zwangsläufig ins Netz eingespeist werden, er kann auch in einer Batterie zwischengespeichert werden. Verbleibende Überschüsse können wie bisher in das Stromnetz eingespeist werden.
Die Aufteilung und Abrechnung des erzeugten Stroms erfolgen dabei nach einem vorab vereinbarten Schlüssel. So kann der Solarstrom nach Wohnungsgröße, zu gleichen Teilen (statisch) oder verbrauchsabhängig, also mengengewichtet (dynamisch) an die Mietenden vergeben werden. Damit deren Stromlieferanten wissen, welche Reststrommengen sie aus dem Netz beisteuern müssen, meldet der Messstellenbetreiber diese an die Stromlieferanten der Mietenden. Besagter Aufteilungsschlüssel, ebenso wie der Preis für den Solarstrom und sonstige Vertragsbedingungen, werden im „Gebäudestromnutzungsvertrag“ zwischen Nutzenden und Anlagenbetreibenden festgehalten.
Rechtssichere Abrechnung von Mieterstrom
Voraussetzung für die Solarstrom-Abrechnung ist die gesetzlich vorgeschriebene viertelstündliche Messung der Strombezugsmengen eines jeden Nutzenden. Sie wird vom Messtellenbetreiber mithilfe intelligenter Messysteme (digitaler Stromzähler und Smart Meter Gateway) durchgeführt und ist die Grundlage für eine rechtssichere Abrechnung.
Techem als wettbewerblicher Messstellenbetreiber installiert und betreibt die digitalen Stromzähler sowie das Smart Meter Gateway. Durch dieses stehen die Verbrauchsdaten, die an den einzelnen digitalen Stromzählern gemessen werden, digital zur Verfügung. Der Datenaustausch zu den Stromnetzbetreiber und den Stromlieferanten ist Teil des Messstellenbetriebs und erfolgt automatisch. Abrechnungsdienstleister verarbeiten die Daten und erstellen die Solarstrom-Abrechnung. Damit machen es wettbewerbliche Messstellenbetreiber ihren Kunden bei der Umsetzung von GemGeV-Projekten einfach, weil sie Komplettlösungen aus Messstellenbetrieb und Abrechnung anbieten. Diese Vorteile sehen laut einer Umfrage von Techem fast zwei Drittel der Vermietenden. Sie bevorzugen es demnach, wenn ein Anbieter alle aus einem Mieterstrom-Projekt resultierenden Leistungen erbringt. (1)
Smart Metering erfüllt gesetzliche Ansprüche und schafft Transparenz
Mit den Daten aus dem Smart Metering erhalten Immobilienverantwortliche alles, was sie zur Umsetzung zentraler Monitoring- und Berichtsanforderungen benötigen. Und auch den Mietenden können die Stromverbrauchsdaten via Mieter-App zur Verfügung gestellt werden. Diese Transparenz sensibilisiert für eine sparsame Nutzung.
Smart Metering schafft somit nicht nur Transparenz, sondern ist auch Grundvoraussetzung für die Umsetzung der GemGeV. Mit dieser schafft der Gesetzgeber eine Win-Win-Win-Situation: Mietende profitieren von günstigem Solarstrom. Und für Vermietende lohnt sich die Investition in die Umsetzung der GemGeV, weil durch die Solarstromvermarktung im eigenen Objekt sich nicht nur die Mieterbindung erhöht, sondern gleichzeitig auch die Rendite auf das Investment der Solaranlage gegenüber der Volleinspeisung ins Netz deutlich verbessert wird. Zudem bringt uns der beschleunigte Ausbau von PV-Anlagen der Zielmarke eines klimaneutralen Immobilienbestands bis 2045 wieder ein Stück näher.
(1) Pressemitteilung von Techem, 04.07.2024
Über den Autor:
Gero Lücking, Head of Smart Metering, Techem Energy Services GmbH
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