Milieuschutz-Gutachten methodisch fragwürdig
Das vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in Auftrag gegebene Gutachten zur Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen zum Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung in sechs Gebieten des Bezirks weist erhebliche methodische Mängel auf. Das ist das Ergebnis einer Analyse des Gutachtens, das Prof. Dr. Harald Simons vom unabhängigen wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituts empirica im Auftrag des Vereins zur Förderung von Wohneigentum in Berlin erstellt hat.
Der IVD Berlin-Brandenburg ist Gründungsmitglied dieses Vereins, der sich für die Interessen der Eigentümer von Wohnimmobilien und denen, die es werden wollen, stark macht. Das öffentlich zugängliche Gutachten empfiehlt die Ausweisung einer sozialen Erhaltungssatzung in allen sechs Untersuchungsgebieten zur Vermeidung negativer städtebaulicher Folgen aufgrund einer aufwertungsbedingten Verdrängung. Die von empirica vorgenommene Analyse und Bewertung der Aussagekraft des Gutachtens zeigt jedoch, dass gerade der vom Gesetzgeber als Voraussetzung für die Ausweisung von Milieuschutzgebieten verlangte Nachweis negativer städtebaulicher Folgen nicht schlüssig und belastbar geführt worden ist.
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