Recht: Hausverwaltung - Duldung von Bäumen trotz erheblicher Verschmutzungen

Recht: Hausverwaltung – Duldung von Bäumen trotz erheblicher Verschmutzungen

Im heutigen Artikel aus der Rubrik Recht geht es darum, ob eine Duldung von der Verschmutzung, die Bäume des Nachbargrundstücks verursachen können nötig ist oder nicht.

Ob es um die Hausverwaltung geht oder andere juristische Bereiche – Rechtsanwalt und Notar Ulrich Joerss kommentiert und erläutert regelmäßig aktuelle Urteile für Sie.

 

Duldung von Bäumen trotz erheblicher Verschmutzungen

Der Eigentümer eines Grundstücks mit drei 18 Meter hohen Birken, die zwei Meter von der Grundstücksgrenze stehen, wurde vom Nachbarn auf Beseitigung der Birken verklagt. Von den Birken ging eine erhebliche Verschmutzung von Dachfläche, Regenrinne, Dachboden und Terrasse aus.

Die Klage wurde in letzter Instanz vor dem BGH abgewiesen – Urteil 20.09.2019; V ZR 218/18. Der BGH bestätigt zwar, dass der Eigentümer des Nachbargrundstücks als verantwortliche Person in Betracht kommt. Er führt aber aus, dass ein Eigentümer, der unter Einhaltung der nachbarrechtlichen Grenzabstände Bäume auf seinem Grundstück hat, berechtigt ist, die Bäume dort stehen zu lassen.

Eine Beseitigung von herüberwachsenden Ästen oder Wurzeln könne verlangt werden, wenn von diesen die Störung ausgehe. Wenn dies nicht der Fall sei, sondern die Beeinträchtigung alleine von den üblichen Auswirkungen des Baumes als solchem ausgehe, führe das Einhalten der gesetzlich vorgegebenen Abstände zur Zulässigkeit der Anpflanzung. Diese müsse vom Nachbarn geduldet werden.

 

Profitipp:

Für Grenzabstände für Bepflanzungen, insbesondere Hecken und Bäumen sind in den landesrechtlichen Nachbarschaftsgesetzen regionale Vorgaben enthalten. Werden diese nicht eingehalten, kann Beseitigung verlangt werden. Hier ist in der Regel eine Verjährungsfrist von 3 Jahren zu berücksichtigen.

 

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Ulrich Joerss
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Bildquellen: © Manfred Richter auf Pixabay, RA Joerss