Der Mieterverein nennt es Schattenmiete – wir nennen es die ehrliche Miete

Der Mieterverein nennt es Schattenmiete – wir nennen es die ehrliche Miete

Verwalter und Vermieter, die sich an Recht und Gesetz – in dem Fall an das BGB – halten, werden vom Mieterverein vorsätzlich diskreditiert und es wird den Vermietern Unredlichkeit unterstellt. Es geht nicht mehr darum, die Mieter zu unterstützen und ggf. für die Mieter gegen schwarze Schafe unter den Vermietern einzutreten, sondern hier werden offenbar bewusst die Sozialismusfantasien der noch zu DDR-Zeiten ausgebildeten dunkelroten Bausenatorin unterstützt. Das nutzt den Mietern, die es wirklich brauchen, gar nicht.

Schon mit der Unterschrift unter das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ hat sich der Berliner Mieterverein als Partner z.B. bei der Erstellung des Mietspiegels disqualifiziert. Nun wird mit Polemik und demagogischen Wortschöpfungen gegen etwas opponiert, das keinesfalls „im Schatten“ stattfindet. Vielmehr könnte man die unrealistischen Wunschpreise aus der Mietpreisliste des MietenWoG als Schattenmieten bezeichnen.

 

Folgendes Vorgehen wird derzeit praktiziert:

  • Es wird ein Mietvertrag auf der Basis des Sozialen Mietrechts geschlossen, d.h. es wird eine Miete in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zzgl. 10 % im Mietvertrag vereinbart.
  • Auch wird teilweise ein Vorbehalt gegen die Mietpreisbremse im Mietvertrag festgehalten und zusätzlich eine Marktmiete vereinbart, denn es steht zu erwarten, dass die Mietpreisbremse in Berlin nicht gilt, da hier die Begründung der Verordnung nicht leicht zugänglich bekannt gemacht wurde (ähnlich wie in Hessen, BGH, Urteil v. 17.7.2019, VIII ZR 120/18).
  • Vor Mietvertragsabschluss erhält der Mieter zusätzlich ein Schreiben über die Regelung des MietenWoG, nach der vorerst nur der abgesenkte Betrag aus der Tabelle vereinnahmt werden darf. Wenn der Mietendeckel ganz oder in Teilen gekippt wird, ist die Differenz nachzuzahlen und es gilt die vereinbarte Miete, die dann auch gefordert und vereinnahmt wird.
  • Gleichzeitig könnte man eine Staffelmiete mit aufnehmen, da es in der Zukunft für längere Zeit keinen gültigen Mietspiegel mehr geben wird. Eine spätere Neuvermietung würde dann entsprechend der Vormiete erfolgen.
  • Sofern das Mietenmoratorium ohne die Absenkungen Bestand haben sollte, wären bis zum Ende es MietenWoG die Staffelmieten zwar nicht zu fordern, aber danach in der entsprechenden Höhe zu zahlen.

 

Juristisches Neuland

Die Rechtsunsicherheit bei Mietern und Vermietern ist durch das Betreten „juristischen Neulands“ durch den rot-rot-grünen Berliner Senat groß. Die Praxis, sich vorrangig an das geltende Bundesgesetz zu halten ohne die Vorschriften des wackeligen MietenWoG zu verletzen, schafft eine solide Grundlage für einen für beide Seiten rechtssicheren Vertrag.

Den „Ku´damm für alle“ wird es nicht geben, aber passenden Wohnraum für alle Bedürfnisse bereitzustellen ermöglichen nicht zuletzt die privaten Vermieter. Die Preise ergeben sich neben der Lage und der Ausstattung auch aus dem Angebot, das nach wie vor viel zu klein ist. Dass der Mietendeckel die Verschnaufpause ist, bis mehr Wohnungen gebaut sind – daran glaubt schon keiner mehr. Das sind wohl Schattenträume…

 

Kerstin Huth - Vorstandsvorsitzende IVD Berlin-Brandenburg

Kerstin Huth
Fachwirtin in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
und Dipl. Kommunikationswirtin

Kontakt über E-Mail: info@ivd.berlin

Hausverwaltung Renger GmbH
Kurfürstendamm 37
10719 Berlin
www.hausverwaltung-renger.de

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Bild: © Patryk_Kosmider – Adobe Stock