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Smart Data: Informationsbeschaffung ganz ohne Hausbesuch

(Norderstedt, August 2021) Rauchwarnmelder zu überprüfen oder den Füllstand von Öltanks zu kontrollieren, ist für jeden Hausverwalter mit einem großen zeitlichen Aufwand verbunden. Viel einfacher und noch dazu kostengünstiger lassen sich derartige Aufgaben bewältigen, indem verstärkt digitale Technologien eingesetzt werden. Der Einstieg in die Welt der „Smart Buildings“ senkt aber nicht nur Verwaltungskosten, sondern bietet gleichzeitig auch Wettbewerbsvorteile.

Monatliche Verbrauchswerte laut novellierter Heizkostenverordnung
Die Digitalisierung der Gebäudetechnik und damit die Nutzung von Smart Data ist allein schon aus regulatorischen Gründen zwingend notwendig. So müssen schon heute der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) nach alle neu installierten Verbrauchszähler die Möglichkeit einer Fernablesung bieten. Eine Umrüstung analoger Geräte muss bis zum 31.12.2026 erfolgen. Sind fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert, müssen den Bewohnerinnen und Bewohnern ab dem 01.01.2022 unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI) mitgeteilt werden.

„Hausverwaltung 2.0“ eröffnet neue Möglichkeiten
Wenn von nun an fernauslesbare Messgeräte allein schon aufgrund gesetzlicher Vorgaben den Standard darstellen, können Hausverwalter diesen Umbruch wunderbar nutzen, um gleichzeitig Prozesse zu verschlanken oder neue Geschäftsfelder zu erschließen. Überraschenderweise wird davon nur recht selten Gebrauch gemacht. In vielen anderen Branchen werden Umbrüche und insbesondere Fortschritte der Digitalisierung oft genutzt, um andere Dinge – auch eigene Ziele – mit „abzufrühstücken“. Wenn Hausverwaltungen nun Bewohnerinnen und Bewohner künftig monatlich über Verbräuche informieren müssen, ist das vielleicht auch der richtige Moment, um in die Selbstabrechnung einzusteigen und mit der Erweiterung des eigenen Leistungsangebotes einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen.

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Prozesse analysieren und Zeitfresser aufdecken
Smarte Gebäude sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben bereits jetzt Realität. Es ist empfehlenswert, im ersten Schritt zu analysieren, welche Prozesse Zeitfresser sind, und im zweiten Schritt zu schauen, wie Smart Data genutzt werden kann, um Prozesse zu vereinfachen. Essenziell ist dabei, dass offene Systeme in den Gebäuden verbaut werden, die in der Lage sind, neben dem gesetzlichen Standard weitere Services mit einzubinden. Zudem braucht man moderne Schnittstellen bei allen Lieferantensystemen. Andernfalls werden Verwaltungen große Schwierigkeiten bekommen, ihre Prozesse tatsächlich zu verschlanken. Es will schließlich niemand eine Vielzahl verschiedener Systeme, Geräte, Tools oder Apps parallel bedienen müssen.

Weniger Aufwand, höhere Effizienz
Ein Beispiel: Momentan zahlt die Eigentümergemeinschaft dem Hausmeister Geld, damit dieser zur Liegenschaft fährt und überprüft, ob der Öltank noch ausreichend gefüllt ist. Diese Gebühr wird von der Eigentümergemeinschaft bereitwillig entrichtet. Die Verwaltung könnte nun im Rahmen dieser Gebühr überprüfen, wie der Prozess optimiert oder sogar profitabel genutzt werden kann. Eine Idee wäre die Installation fernablesbarer Öltanksensoren, sodass der Zeitaufwand für das persönliche Aufsuchen jeder einzelnen Liegenschaft entfällt. Ob Brandschutztüren ordnungsgemäß geschlossen sind oder der Solarkollektor auf dem Dach richtig funktioniert, kann auch ohne Hausbesuch bequem kontrolliert werden. Und die dank Smart Data gewonnene Zeit eröffnet „Hausverwaltern 2.0“ ungeahnte Spielräume, die gewinnbringend genutzt werden können.

Björn Borst ist seit Februar 2019 Mitgeschäftsführer der Objektus GmbH. Zuvor sammelte er mit der Einführung eines digitalen Abrechnungssystems für einen Energielieferanten umfangreiche und praktische Smart Data-Erfahrungen.

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