Teilung der Maklerkosten in Berlin und Brandenburg wird Gesetz

Teilung der Maklerkosten in Berlin und Brandenburg wird Gesetz

Die Diskussion um das Gesetz zur Teilung der Maklerkosten war vermutlich das vielbeachtetste im letzten Jahr. Nun berät der Bundesrat abschließend dazu und ein langer, schwieriger Prozess neigt sich dem Ende zu.

 

Berlin, 27. Mai 2020 – Pressemitteilung

Am 5. Juni 2020 berät der Bundesrat abschließend das Gesetz über die Teilung der Maklerkosten beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Damit geht ein langwieriger regulatorischer Gesetzgebungsprozess zu Ende, der auch in Berlin und Brandenburg seine Spuren hinterlassen wird. Das neue Gesetz gibt vor, dass zukünftig die Maklerprovision beim Verbraucherkauf von Immobilien grundsätzlich zwischen Verkäufer und Käufer geteilt wird.

 

„Das Gesetz zur Teilung der Maklerkosten ist ein politischer Kompromiss, der für viele Immobilienunternehmen eine große Umstellung bedeutet. Ich halte das Gesetz dennoch für fair und transparent. Denn weiterhin dürfen Immobilienmakler für Verkäufer und Käufer tätig sein. Diese Doppeltätigkeit entspricht dem Leitbild unserer Berufsgruppe. Ursprünglich war ein falsches Bestellerprinzip vorgeschlagen worden, welches den Makler zum einseitigen Interessenvertreter auf Verkäuferseite gemacht hätte.  Die Politik wollte dem Immobilienmakler quasi verbieten, auch für den Käufer tätig sein zu dürfen. Die Grünen hatten zudem eine Deckelung der Maklerprovision gefordert. Das wäre alles andere als Verbraucherschutz gewesen, was sich die Politik mit dem Gesetz auf die Fahne geschrieben hat“, sagt Kerstin Huth, Vorsitzende des IVD-Regionalverbandes Berlin-Brandenburg.

 

Huth weiter: „Mit dem jetzigen Gesetz werden Käufer auf dem Weg zu den eigenen vier Wänden möglicherweise entlastet. Das ist eine gute Botschaft. Die Käufer werden zukünftig nie mehr Provision bezahlen als der Verkäufer. Jetzt kommt es darauf an, dass die Makler auch gerade in Berlin und Brandenburg den Wert ihrer Arbeit vor allem gegenüber dem Verkäufer verdeutlichen. Wer bis jetzt professionell gearbeitet hat, wird auch mit den neuen Herausforderungen bestehen können, bei aller Schwierigkeit.“

 

Der Berufsverband macht allerdings auch deutlich, dass der IVD das Gesetz trotz des Kompromisses grundsätzlich für unnötig hält. „Zu verschieden sind die Immobilienmärkte in Deutschland, dass mit einem Federstrich eine gesamte Berufsgruppe in ihrer Vertrags- und Berufsfreiheit eingeschränkt wird“, sagt Michel Sawall, stellvertretender Regionalvorsitzender des IVD Berlin-Brandenburg.

 

Sawall weiter: „Die Politik hat wenig Fingerspitzengefühl gezeigt. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind in der gesamten Wirtschaft zu spüren, auch bei unserem Immobilienunternehmen. Zwei Drittel der IVD-Mitgliedsunternehmen berichten in einer aktuellen Umfrage von deutlichen Umsatzeinbußen und Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes durch die Corona-Krise. Für viele ist auch Kurzarbeit angesagt. In diesen schwierigen Zeiten trifft das Gesetz die Berufsgruppe jetzt noch zusätzlich. Das hätte nicht sein müssen und kostet den ein oder anderen Makler seine Existenz.“

 

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Bild: © mohamed Hassan – Pixabay