TV-Versorgung: Neuregelung Nebenkostenprinzip und Open Access für Berlin
Ab dem 1. Juli 2024 können Mieter:innen einer Wohnung von der neuen gesetzlichen Opt-out-Regelung bei einer Umlage der TV-Entgelte für die TV-Versorgung über die Betriebskosten Gebrauch machen.
Dafür verantwortlich ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die seit 2021 wirksam ist. Endgültig greift sie am 1. Juli 2024. Der Gesetzgeber schafft darin das Nebenkostenprinzip ab und regelt die Refinanzierung von Glasfasernetzen neu. Das bedeutet: Sammelinkassoverträge für die TV-Versorgung sind nicht mehr über die Betriebskosten umlegbar. Gleichzeitig geht damit ein Anspruch der Bewohnerschaft auf hochleistungsfähige Netze einher.
Was passiert nun konkret mit dem linearen „klassischen“ TV?
Vertragliche Folgen für Mietverträge mit TV-Versorgung
Mit dem Wegfall der Umlagefähigkeit werden alle TV-Versorgungen zukünftig im Einzelinkassoverfahren, also zwischen Mieter:innen und TV-Anbieter:innen, direkt geregelt. Alle Mieter:innen können weiter lineares TV beziehen. Allerdings ist bei Sammelinkassoverträgen zu beachten, dass diese trotz Wegfall der obigen Abrechnungsmethode trotzdem gelten. Das heißt: Nicht geändert oder umgestellt, wird der Betreiber das Entgelt von den Eigentümer:innen für die Leistung weiter verlangen. In jedem Fall müssen Bewohner:innen über das Ende des Sammelinkasso und den Wegfall der Abrechnungsposition im Wirtschaftsplan für 2024 informiert werden. Gleichzeitig ergibt sich für die Mieter:innen die Möglichkeit zu wechseln.
Technische Erfordernisse für individuelle TV-Versorgung
Technisch gesehen ändert sich hinsichtlich der Versorgung mit einem in dem Gebäude anliegenden TV-Signal nichts. Die bisherige koaxiale Infrastruktur kann dafür weiter genutzt werden. Den Betrieb des Netzes kann immer der jeweilige versorgende Anbieter auch im Einzelverhältnis übernehmen.
Damit die Realisierung und Fortführung der TV-Versorgung unkritisch bleiben, ist es notwendig, dass es sich im Gebäude um eine sternförmige Hausverkabelung handelt. Bei alten Baumnetzen ist eine einzelne, vertragliche Bindung technisch nicht bzw. nur durch Einsatz aufwändiger Filter realisierbar. Hier ist der später ausgeführte Netzneubau (FTTH – Fiber-To-The-Home) dringend zu empfehlen.
Anbietervielfalt durch Open Access
Die Intention des Gesetzgebers, Anbietervielfalt zu schaffen, entspricht der Kernidee des Geschäftsmodells des Infrastrukturanbieters Vattenfall Eurofiber: Open Access. Mit der für Immobilienbesitzer:innen, Verwalter:innen und Mieter:innen kostenlosen Verlegung von Glasfaser ermöglicht Vattenfall Eurofiber die Trennung zwischen Netzbetrieb und Endkundenangebot. Damit wird eine Infrastruktur in Berlin geschaffen, die gleichzeitig offene und diskriminierungsfreie Anbieterwahl für Endkunden schafft. Sowohl TV als auch Datendienste werden über diverse technische Infrastrukturen übertragen. Sobald der Glasfaseranschluss bis in den Keller reicht (FTTB – Fiber-To-The-Building), besteht im Gebäude mehr Auswahl an Anbietern – parallel zum bisherigen Angebot und ohne Investitionen der Eigentümerschaft. Auch IP-TV Angebote sind dann zusätzlich verfügbar. Bereits 75.000 Haushalte sind in Berlin an dieses Netz angebunden.
Aber wie entstehen neue Glasfaserhausnetze?
Wer seine Immobilie langfristig wertstabil halten will, sollte in die Infrastruktur investieren. Das ist der zweite Schritt des Ausbaus: Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH). Bandbreite in Weitverkehrsnetzen gibt es genug, doch der „Flaschenhals“ befindet sich in der Immobilie.
Die Refinanzierung kann nach TKG im Rahmen der Modernisierungskosten begrenzt auf 5 Jahre mit 5 Euro monatlich umgelegt werden. In Fällen höherer Aufwendungen/Investitionen sind Umlagen auch gegen Nachweis statthaft.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine Modernisierung der Infrastruktur auf Seiten aller Beteiligter – Bewohnerschaft, Vermieter:innen, Eigentümer:innen und Verwaltung – Aufwand verursacht. Es gilt bauliche Vorgaben ein- und den Aufwand auf allen Seiten möglichst gering zu halten. Deshalb empfehlen wir eine gründliche Vorplanung der angedachten baulichen Maßnahmen sowie eine koordinierte Abstimmung der Beteiligten während der Umsetzung. Verbinden lässt sich die Umsetzung am besten mit der nächsten Sanierungsmaßnahme. Eine fallweise Verlegung von einzelnen Wohnungsleitungen ist nicht empfehlenswert. Sie erhöht den koordinativen Aufwand bei allen Beteiligten erheblich. Es gilt: Baumaßnahmen immer je Gebäude ganzheitlich realisieren.
Vattenfall Eurofiber steht als kompetenter Ausbaupartner für alle Netzebenen zur Verfügung.
Über Vattenfall Eurofiber:
„Wir verbinden Berlin mit der digitalen Zukunft und machen die Hauptstadt zur Smartcity!“. Das ist Anspruch und gleichzeitig Ziel der Vattenfall Eurofiber GmbH.
Das 2021 gegründete Joint-Venture aus Vattenfall und Eurofiber nutzt die Kompetenzen eines etablierten Telekommunikationsunternehmens und hat Zugang zur einzigartig langen Tunnel-Infrastruktur der Vattenfall Wärme Berlin AG.
Bis 2026 sollen durch Vattenfall Eurofiber mehr als 500.000 Berliner Haushalte und Unternehmen Zugang zum Glasfasernetz bekommen.
Aus diesem Grund ist Vattenfall Eurofiber Partner der Gigabit-Strategie des Landes Berlin und setzt sich mit der Berliner Verwaltung für ein effizientes Genehmigungshandeln und eine kooperative Bau- und Projektumsetzung ein. So unterstützen beide den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Berlin und kommen dem Ziel einer Smartcity immer näher.
Mehr Infos und Verfügbarkeit unter www.mitjederfaser.berlin
Kontakt:
Oliver Pietsch
Director Real Estate & Housing
contact@vattenfall-eurofiber.vom
Bildnachweis:Vattenfall Eurofiber