Unterversicherung - in der Wohngebäudeversicherung und Absicherung von Gebäudetechnik

Unterversicherung in der Wohngebäudeversicherung und Absicherung von Gebäudetechnik

Wenn Sie als neue Verwalterin oder Verwalter bestehende Versicherungsverträge übernehmen, lohnt sich der genaue Blick in die Verträge, um Unterversicherung zu vermeiden. Mit der Deutsche Industrie Assekuranzkontor GmbH & Co KG haben Sie einen starken und kundigen Partner an Ihrer Seite.

 

Veraltete Verträge überprüfen

Bei einer Vielzahl von verwalteten Gebäuden ist es nicht selten, dass der Immobilienverwalter die zum verwalteten Objekt bestehenden Versicherungsverträge 1:1 übernimmt und fortführt. Die Erfahrung zeigt, dass genau diese Situation dazu führt, dass Verwalter oft auch veraltete Versicherungsverträge in Ihren Bestand haben und vereinzelt nur auf den Bedarf der versicherten Gefahren (wie z.B. Elementarversicherung inkl. Starkregen) eingehen.

 

Versicherungssumme prüfen

Die Verträge allein nur im Bereich des gewünschten Versicherungsumfanges anzupassen ist jedoch nicht ausreichend. Wichtig ist auch die Überprüfung der Versicherungssumme im Vertrag. Bei einer zu niedrig vereinbarten Versicherungssumme droht im Versicherungsfall ein teils deutlicher Abzug wegen Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme kleiner als der tatsächliche Versicherungswert, so spricht man von einer Unterversicherung.

 

Die Formel für die Entschädigung lautet:

Entschädigung = Schaden * Versicherungssumme / Versicherungswert

 

Einige Versicherer räumen sich in Einzelfällen in ihren Geschäftsbedingungen sogar das Recht ein, komplett vom Vertrag zurückzutreten und damit gar keine Leistungen zu zahlen, wenn die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt ist. Auf Kulanz sollte niemand hoffen,

 

Unterversicherung vermeiden

Gebäudeversicherungen zählen zu den Policen, mit denen die Assekuranzen viele Jahre Verlustegemacht haben. Der „Wert 1914“ ist hinsichtlich einer Unterversicherung eine große Stolperfalle! Üblich war es, die Versicherungssumme nach dem „gleitenden Neuwert“ zu berechnen. Dabei wird der Betrag ermittelt, das Gebäude an Ort und Stelle wiederaufzubauen, zu den Baukosten des Jahres 1914 in Goldmark. Dieser „Wert 1914“ wird dann mithilfe des ständig fortgeschriebenen Baukostenindexes auf das aktuelle Jahr berechnet. Um eine ausreichende Versicherungssumme im Vertrag zu fixieren muss jedoch der „Wert 1914“ einmal zutreffend ermittelt worden sein. Und genau daran hapert es in vielen Versicherungsverträgen.

 

Der IVD Berlin Brandenburg veranstaltet regelmäßig Verwaltertreffs

 

Abhilfe schaffen hier moderne Verwalterkonzepte die nach Anzahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten kalkuliert werden. Das Prinzip ist für den Verwalter ohne großen Aufwand zu händeln. Die Anzahl der Wohneinheiten und Gewerbeeinheiten in einem Gebäude sind dem Hausverwalter bekannt. Werden diese bei Abschluss des Versicherungsvertrages in richtiger Höhe angezeigt und dokumentiert hat der Verwalter automatisch einen Unterversicherungsverzicht vereinbart.

Die Gefahr für den Verwalter und Eigentümer im Schadenfall einen ggf. großen Teil des Schadens, aufgrund eines zu gering bemessenen Wertes 1914 , sitzen zu bleiben, ist somit beseitigt. Eine  Begrenzung der Jahreshöchstentschädigung durch Versicherungssummen entfällt. Änderungen an dem Gebäude die zu einer Änderungen der Anzahl an Wohn- und Gewerbeeinheiten führen sollten selbstverständlich angezeigt werden!

 

Absicherung der Gebäudetechnik

Aufmerksamkeit sollte zudem auch die Absicherung der Gebäudetechnik geschenkt werden. Diese ist in der Wohngebäudeversicherung nicht ohne weiteres erfasst. Nicht nur durch die steigenden Möglichkeiten in der Digitalisierung eines Gebäudes führen dazu, dass die Einbindung der Versicherung für Gebäudetechnik Sinn machen.

Auch seit Jahren verbaute Gebäudebestandteile wie z.B.:

  • Brandmelde-, Einbruchmelde- und CO2-Warnanlagen; 
  • Gegen- und Wechselsprechanlagen;
  • Steuerungen für Heizungs- und Warmwasseranlagen;
  • Kameraüberwachungsanlagen
  • und vieles mehr,

stellen teils große Werte dar die zu einem spürbaren Schaden führen können. Wer diese Schäden nicht selbst tragen möchte, hat in der Regel kostengünstige Möglichkeiten das Risiko in seine Gebäudeversicherung einzuschließen.

 

Unsere Empfehlung: zögern Sie nicht! Sprechen Sie uns gerne an! Wir stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch mit verbindlichen Informationen gerne zur Verfügung.

 

 

Unterversicherung - in der Wohngebäudeversicherung und Absicherung von Gebäudetechnik

 

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Bild: © Robert Kneschke – AdobeStock