Vorbereitungen für den Zensus 2022 schreiten voran
Gerade läuft die Vorbefragung, mit Hilfe derer das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg offene Eigentumsverhältnisse aufklären will. Von dieser Vorbefragung sollten die Unternehmen der Wohnungswirtschaft eigentlich ausgenommen sein. Vereinzelt kann es aber doch dazu kommen, dass Unternehmen im Zuge dessen angeschrieben wurden, entweder, weil bei der Aussteuerung aus der Stichprobe Fehler passierten, oder unklare Eigentumsverhältnisse vorlagen. Dies ließ sich nach einem kurzen, klärenden Telefonat / E-Mail-Verkehr klären.
Unabhängig von der Vorbefragung geht es für die Großeigentümer – also die Unternehmen der Wohnungswirtschaft – ab dem 15.10.2021 weiter. Zu diesem Zeitpunkt erhalten alle vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg als Großeigentümer geführten Unternehmen der Wohnungswirtschaft erneut Post. Mit diesem Anschreiben wird dazu aufgefordert, eine aktualisierte Bestandsliste und / oder Eigentümerliste zu liefern.
Es gibt dabei einen wesentlichen Unterschied zwischen der Erstlieferung (2020) und der Aktualisierungslieferung der Bestandsliste: In der Aktualisierungslieferung der Bestandsliste (AL BL) werden nur die Objekte aufgeführt, die sich 1. aktuell im Bestand des Unternehmens befinden und für die 2. dem Unternehmen die GWZ-Angaben (alle Gebäude- und Wohnungsmerkmale) vorliegen und für die 3. das Unternehmen die GWZ-Daten zum Zensusstichtag meldet. Dies trifft vor allem auf Objekte von Gebäudeeigentümern und Mietverwaltungen zu, kann aber auch bei WEG-Verwaltungen vorkommen, wenn diese die Übernahme der GWZ-Lieferung mit allen Wohnungseigentümern eines Objektes vereinbart haben.
Eine Eigentümerliste liefern vor allem Verwalter, denen die Angaben zu den in der Haupterhebung erfragten Gebäude- und Wohnungsmerkmalen für die verwalteten Objekte nicht oder nicht vollständig vorliegen. Bei der Eigentümerliste handelt es sich um die Auflistung von Objekten (Wohnungen) mit dem dazugehörigen Eigentümer und dessen Anschrift. Mit der Eigentümerliste liefern darüber hinaus Eigentümer und Verwalter Objekte (Gebäude und Wohnungen), die seit dem Zeitpunkt der letzten Datenlieferung der Bestandsliste nicht mehr zum aktuellen Objektbestand des GE gehören (z. B. durch Abriss, Verkauf, Nutzungsänderung, Abgabe von Verwaltungsobjekten) und für die ggf. ein neuer Eigentümer und dessen Anschrift sowie eine Information zur Art der Änderung mitgeteilt wird.
Weitergehende Informationen dazu erhalten die Unternehmen der Wohnungswirtschaft mit dem Anschreiben vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ab dem 15.10.2021. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden, gern per E-Mail unter GWZ@zensusbbb.de oder telefonisch unter 0331 8173 -2701 (Herr Sülflohn) oder -2602 (Frau Kontny).
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg