Was ändert sich 2019 für die Immobilienbranche?

Was ändert sich 2019 für die Immobilienbranche?

Das neue Jahr bringt neue Gesetze, eine ganze Reihe von Gesetzes- und Reformvorhaben, die in der Planung oder bereits im Gesetzgebungsverfahren sind, die die Immobilienbranche betreffen. Finden Sie hier die Übersicht im Einzelnen über die Änderungen in 2019!

 

Mietrechtsanpassungsgesetz

Das Mietrechtsanpassungsgesetz tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft. Wichtigster Punkt ist, dass ein Vermieter zukünftig Ausnahmen von der Mietpreisbremse (z.B. bei Modernisierung) in Textform kommunizieren muss. Eine Rüge der Miethöhe durch den Mieter muss ebenfalls in Textform erfolgen. Weiterhin können nur noch 8 statt 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen, außerdem besteht nun eine Kappungshöhe. Bei kleineren Modernisierungsinvestitionen gibt es nun ein vereinfachtes Verfahren.

 

Neuordnung des Mietspiegels

Vermutlich im ersten oder zweiten Quartal 2019 könnte die Neuordnung des Mietspiegels auf die Tagesordnung des Bundesrates kommen. Diskutiert wird, den Zeitraum zur Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmiete von 4 auf 8 Jahre zu verlängern. Die Bundesregierung hat den Vorschlag befürwortet.

 

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Eigentlich hatte der Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau beschlossen, in der Bundesratssitzung im Dezember wurde dieser aber von der Tagesordnung genommen. Bemängelt wurde u.a., dass im Entwurf eine Begrenzung der Miethöhe fehle. Wann und wie es weitergeht, ist derzeit unklar.

 

Sozialer Wohnungsbau

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat befasst sich mit einer Grundgesetzänderung bzgl. der sozialen Wohnraumförderung. Mit der Grundgesetzänderung will der Bund sicherstellen, dass die zusätzlichen Mittel für den sozialen Wohnungsbau in den Ländern zweckgebunden verwendet werden und außerdem Wohnungsbauprojekte in mindestens gleicher Höhe durch eigene Landesmittel ergänzen. Mehrere Ministerpräsidenten lehnen die inhaltliche Einmischung des Bundes in Länderangelegenheiten ab.

 

Gebäudeenergiegesetz

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ (Gebäudeenergiegesetz, GEG) vorgelegt. Inkrafttreten soll das Gesetz Mitte 2019. Im Entwurf sollen verschiedene Gesetze und Richtlinien zusammengeführt werden, eine Verschärfung des EnEV-Standards (KfW-70-Niveau) ist nicht vorgesehen. Für Immobilienmakler bringt das GEG eine Neuerung mit sich: Sie sollen ausdrücklich verpflichtet werden, Angaben aus dem Energieausweis in Anzeigen aufzunehmen.

 

Reform der Grundsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Einheitswerte nicht mehr als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer verwendet werden dürfen, weil dies dem verfassungsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung widerspricht. Bis Jahresende 2019 muss der Gesetzgeber eine neue, verfassungskonforme Datenbasis zur Erhebung der Grundsteuer vorschlagen. Im ersten Vorschlag des Finanzministeriums wurde eine wertabhängige Bemessungsgrundlage vorgesehen. Der IVD warnte, dass die Pläne zu deutlich steigenden Steuern führen und eine Diskussion um die Umlegbarkeit der Grundsteuer provozieren könnten. Die SPD erwägt nun, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Miete zu streichen.

 

Pläne zum sogenannten Bestellerprinzip für Kaufimmobilien

Die Pläne rund um das sogenannte Bestellerprinzip gehen in die nächste Runde. Das Justizministerium plant, einen Referentenentwurf zur Einführung des Bestellerprinzips bei Kaufimmobilien vorzulegen. Details zu diesem Entwurf sind derzeit nicht bekannt, aus Medienberichten kann man jedoch entnehmen, dass Justizministerin Barley das „Vorbild“ aus der Wohnungsvermittlung präferiert, wonach der Immobilienmakler zukünftig nur als Vertreter des Verkäufers arbeiten dürfte. Der IVD lehnt eine solche Regelung entschieden ab und sieht eine völlig ungerechtfertigte Einschränkung in der Vertrags- und Berufsfreiheit. Der IVD befürchtet außerdem, dass der Käufer wird damit nicht entlastet wird, denn es ist zu erwarten, dass der Verkäufer versuchen wird, die Provision im Kaufpreis einzupreisen. Mit dem erhöhten Kaufpreis erhöht sich auch die Grunderwerbsteuer.

 

Die ganze Pressemitteilung können Sie unter diesem Link lesen.

 

Bildquelle: Pixabay, CC0-Lizenz
Quelle: IVD