Wenn Sie Ihren Beschäftigten Gutes tun wollen - Mitarbeiterbindung über Kollektiv-Versicherungen

Wenn Sie Ihren Beschäftigten Gutes tun wollen – Mitarbeiterbindung über Kollektiv-Versicherungen

In Zeiten von Vollbeschäftigung und knapper personeller Ressourcen wird es zunehmend wichtiger, Fachkräfte an das eigene Unternehmen zu binden. Eine besondere Form der Wertschätzung stellt die Ausgestaltung attraktiver Lohnzusatzleistungen dar, z.B. in Form einer Kollektiv-Versicherung. Kollektive Versicherungspakete für die Belegschaft decken nicht nur konkrete Bedürfnisse der Mitarbeitenden ab, sie finden auch den notwendigen Kompromiss zu Verwaltungsaufwand und Kostenkontrolle – auch dank steuerlicher Anreize.

 

Was sind Kollektiv-Versicherungen?

Betriebliche Kollektiv-Versicherungen sind Vertragsformen für eine Gemeinschaft von Personen, z. B. für das Personal von Unternehmen. Sie ermöglichen Vergünstigungen hinsichtlich Versicherungsbedingungen und -leistungen durch den gebündelten Einkauf. Die mit dem Abschluss der Verträge resultierenden Preisvorteile werden in der Regel an die Versicherten weitergegeben. Wichtiger Faktor für die Wirtschaftlichkeit der Modelle sind die steuerlichen Rahmenbedingungen, hier vor allem das Instrument der Entgeltumwandlung. Die folgenden Versicherungsarten geben eine Übersicht zu gängigen Kollektiv-Versicherungen.

 

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die bAV dient dem Aufbau einer Zusatzrente für die Zeit im Ruhestand. Bundesweit rund 20 Millionen Arbeitnehmer/-innen nutzen bereits die Möglichkeit, über den Arbeitgeber vorzusorgen und die gesetzliche Rente zu ergänzen. Beliebteste Durchführungsform ist dabei die Direktversicherung, bei der ein Teil des Bruttolohns vom Arbeitgeber einbehalten und direkt in die bAV abgeführt wird. Auch die Zahlung der Vermögenswirksamen Leistungen können für diese Anlageform verwendet werden. Oft schießen Arbeitgeber zusätzliche Beiträge in Höhe der eingesparten Sozialversicherungskosten hinzu. Arbeitnehmer profitieren dadurch von geringeren Sozialversicherungsabzügen.

Zum 01.01.2018 wurde die steuerliche Förderung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verbessert. Sozialversicherungs- und steuerfrei können nunmehr bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (GRV West) oder 260,- Euro monatlich über die bAV angespart werden. Weitere 260,- Euro monatlich können steuerfrei für diesen Weg der Altersvorsorge verwendet werden. Eigenvorsorge soll sich künftig in jedem Fall lohnen.

Für Leistungen aus einer zusätzlichen Altersversorgung, d. h. aus einer betrieblichen Altersvorsorge, Basisrente oder einem Riester-Vertrag, wird ein Freibetrag eingeführt, der nicht auf die staatlich zugesicherte Mindestversorgung, auch Grundsicherung genannt, angerechnet wird. Insofern wird die Attraktivität der bAV weiter ausgebaut.

 

Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU)

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht erfahrungsgemäß nicht aus, wenn Arbeitnehmer/innen berufsunfähig werden. Laut einer Statistik wird jeder vierte im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hilft in dieser schwierigen Situation, den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Dennoch unterhalten nur ca. 20 Prozent der Arbeitnehmer/innen eine derartige Police. Am Markt offenbart sich hier ein Dilemma: Bezahlbare BU-Versicherungen sind oft nur in Berufen mit vergleichsweise geringem Unfall- oder Erkrankungsrisiko erhältlich. Zudem entscheidet der individuelle Gesundheitszustand darüber, ob man eine BU-Versicherung bekommt und zu welchem Preis. In der Praxis wird daher geraten, den Vertrag, wenn möglich, frühzeitig zu Beginn eines Erwerbslebens abzuschließen.

Über die Variante der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung können zwei Schwachstellen gemeistert werden. In der Kollektiv-Versicherung sind meist Zugeständnisse des Versicherers darstellbar, die von der vereinfachten Gesundheitsprüfung bis hin zur Annahmegarantie für Antragsteller reichen. Zudem wird der Beitrag nicht mehr von den Ergebnissen der Risikoprüfung abhängig gemacht, sondern orientiert sich an objektiven Kriterien, wie das Eintrittsalter oder die Höhe der gewünschten Absicherung.

Die kollektive bBU kann als Zusatz zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vereinbart werden oder als selbständige Versicherung abgeschlossen werden. Hier gelten die Beitragsgrenzen sowie die Steuer-/Sozialversicherungsersparnisauf der Beitragsseite analog zur bAV, wobei der Gesamtbeitrag aller betrieblichen Vorsorgelösungen das Budget von 520,- Euro monatlich nicht überschreiten darf.

 

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Die bKV ist eine modular aufgebaute Kranken-Zusatzversicherung, mit der der Arbeitgeber in die Gesundheit der Mitarbeitenden investieren kann. Innerhalb der bKV können wahlweise verschiedene Leistungspakete gebündelt werden, die die gesetzliche Krankenversicherung ergänzen. Bedingt durch die fortschreitende Einschränkung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gewinnt diese Vorsorgeform immer weiter an Attraktivität. Den Nutzen der bKV spüren die Versicherten bei Vereinbarung von Modulen wie z. B. Sehhilfen, Zahnprophylaxe, Zahnersatz oder Vorsorgeuntersuchungen konkret und unmittelbar. Sie eignet sich dadurch bestens als Instrument zur Mitarbeiterbindung.

Die bKV ist stets eine Gruppenversicherung und wird in der Regel für die gesamte Belegschaft abgeschlossen. Die Belegschaft kann in einzelne Gruppen eingestuft werden, z. B in Betriebs-, Vertriebsmitarbeiter oder Managerebene. Dadurch sind je Gruppe unterschiedliche Tarifkombinationen möglich.

Gruppenverträge sind bereits ab einer Personalstärke von 5 Mitarbeitenden möglich, wobei auch Familienangehörige mitversichert werden können. Durch den Anschluss an einen Pool von Versicherten sind die Beiträge meist deutlich günstiger als in der privaten Einzelversicherung. Zudem wird die obligatorische Gesundheitsprüfung durch ein vereinfachtes Annahmeverfahren ersetzt, bei der auch Personen mit Vorerkrankungen die spezifischen Leistungen in Anspruch nehmen können. Die Leistungsabwicklung erfolgt unbürokratisch auf direktem Wege zwischen Versichertem und Versicherer – erste Anbieter haben bereits Apps zur digitalisierten Bearbeitung von Leistungsfällen eingerichtet. Bei Arbeitgeberwechsel ist meist die Fortführung der Vertragsbeziehung zu ähnlich günstigen Einzelkonditionen wählbar.

Der Arbeitgeber entscheidet über die Form der Finanzierung. Für den Fall der ganz oder teilweise arbeitgeberfinanzierten bKV ist der Beitrag durch den Versicherten als geldwerter Vorteil zu versteuern. Der Verwaltungsaufwand ist gering – durch die transparente Kalkulation der Beiträge besteht zudem Planungssicherheit, was die Kosten der Kollektivlösung angeht.

FAZIT:

  • Alle Kollektiv-Versicherungsarten bieten interessante Gestaltungsmöglichkeiten für attraktive Zusatzleistungen abseits des klassischen Lohn- und Gehaltspakets.
  • Betriebliche Versicherungspakete sind mitunter entscheidend bei der Mitarbeitergewinnung, erhöhen die Mitarbeiterzufriedenheit und sorgen für neue Motivation.
  • Demonstrieren Sie Verantwortungsbewusstsein und Fürsorge für Ihre Mitarbeitenden und sichern Ihren Geschäftserfolg langfristig ab!

 

Autor: Carsten Wiegel

 

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