Wer zahlt die Maklerprovision?
In der Vergangenheit hat die Aussicht zur alleinigen Zahlung einer Provision an den Makler so manchen davon abgehalten, eine Immobilie zu erwerben. Zudem war es in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt, wer was in welcher Höhe zahlt. Mit dem am 14. Mai 2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten über Wohnungen und Einfamilienhäuser hat beides ein Ende.
Stöbern Sie in den Weiterbildungsangeboten des IVD Bildungsinstituts in Berlin!
Das schließlich am 23. Dezember 2020 in Kraft getretene Verteilungsgesetz sieht vor, dass die Auftraggeber eines Maklers die Provision in gleicher Höhe zahlen. Dass der Verkäufer die Maklerprovision allein zahlt, ist auch eine Möglichkeit.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist eine Maklerprovision?
- Wie hoch ist eine Maklerprovision 2021?
- Maklerprovision in NRW und in anderen Bundesländern
- Wer bezahlt die Maklerprovision?
- Maklerprovision – welche Varianten gibt es?
- Innenprovision und Außenprovision
- Wann gilt die Teilung der Maklerprovision nicht?
- Was ist die Tippgeberprovision?
Was ist eine Maklerprovision?
Hat ein Makler eine Immobilie erfolgreich vermittelt, erhält er eine Maklerprovision, auch Maklercourtage oder Maklergebühr genannt, für seine Arbeit. Vereinfacht gesagt ist es der Lohn, den er bekommt. Was genau die Vermittlung einer Immobilie ist, regelt der § 652 BGB.
Laut diesem haben Makler und Verkäufer beziehungsweise Käufer einen wirksamen Maklervertrag miteinander geschlossen. Durch die Leistung des Maklers, die damit als Ursache für den Vertragsabschluss gilt, muss ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann er eine Provision verlangen.
Wie hoch ist die Maklerprovision 2021?
Wie hoch die Maklerprovision ausfällt, die Verkäufer und Käufer an den Makler zahlen müssen, ist je nach Region unterschiedlich. Insgesamt sind es bis zu 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mwst., die ein Makler in Rechnung stellen kann.
Die Maklerkosten können im Maklervertrag flexibel festgelegt werden und je nach Leistungsumfang variieren. Wann die Provision zu zahlen ist, ist in den AGB des Maklers festgehalten. Nach der politischen Neuregelung von 2020 wird die Maklerprovision jeweils zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer gezahlt.
Nutzen Sie unsere Angebote zu besten Konditionen für Mitglieder!
Übliche Maklerprovision in NRW und in anderen Bundesländern
In Nordrhein-Westfalen war es bereits vor dem bundesweiten Gesetz üblich, dass sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision teilen. Die Höhe der Provision ist wie gesagt regional unterschiedlich. In NRW liegt die regional übliche Provision im Regelfall zwischen 3% und 7% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Auch die Maklerprovision in Bayern fällt ähnlich aus, ebenso die die Maklerprovision in Hessen, die sich dort üblicherweise bei 5,95% bewegt. Als eines der fünf Bundesländer, in dem es vorher üblich war, dass der Käufer allein die Provisionskosten übernommen hat, gilt nun auch für die Maklerprovision in Berlin, dass sie von beiden anteilig gezahlt wird.
Wer bezahlt die Maklerprovision beim Verkauf einer Immobilie?
Das am 23. Dezember 2020 in Kraft getretene “Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser” entlastet somit den Käufer beim Kauf und bei damit verbundenen Nebenkosten. Das bundesweit einheitliche Gesetz macht es zudem möglich, dass der Verkäufer für die gesamte Provision aufkommt, falls dies von ihm erwünscht ist.
Für den Verkauf von Grundstücken, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Logistikräumen, Büroräumen und Mehrfamilienhäusern gilt das Verteilungsgesetz nicht. Wichtig ist zudem, dass nach der neuen Regelung ein Maklervertrag in mündlicher Form nicht mehr gilt, er muss textlich vorliegen. So erhalten Verkäufer und Käufer eine Garantie über die Pflichten des Maklers inklusive der genauen Nennung der Maklerprovision.
Maklerprovision – welche Varianten gibt es?
- Makler schließt Vertrag mit Verkäufer und Käufer ab und vereinbart von vornherein eine Doppelprovision (§ 656c BGB)
- Verkäufer schließt mit dem Makler einen Vertrag und verpflichtet sich zur vollen Provisionsübernahme. Im Nachgang holt er sich jedoch einen Teil der Provision vom Käufer wieder (§ 656d BGB)
- nur eine Partei übernimmt die volle Provision, denn auch seit dem 23.12.2020 gibt es keinen „Zwang“ zur Doppelprovision
Innenprovision und Außenprovision
Es gibt kein Muss, die Provisionsteilung durchzuführen. Allein zwischen Verkäufer und Makler verhandelt und im Maklervertrag festgehalten wird die reine Innenprovision. Und auch weiterhin gilt: Beauftragt ein Käufer einen Makler mit der Suche nach einem passenden Kaufobjekt, zahlt er ihm die reine Außenprovision als Entgelt.
Wann gilt die Teilung der Maklerprovision nicht?
Die Teilung der Maklerprovision gilt im Übrigen nur beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern und wenn die Käufer auch Verbraucher sind, d.h. wenn sie die Immobilie zu privaten Zwecken kaufen. Für den Erwerb von Mehrfamilienhäusern und unbebauten Grundstücken gilt sie nicht.
Bei letzterem ist das auch für Verbraucher der Fall, etwa wenn jemand ein Grundstück für den Bau eines Hauses kauft. Bei Unternehmern gilt das Gleiche für alle Art von Immobilienverkäufen. Investoren, die etwa Gewerbeobjekte kaufen, sind ebenso davon ausgenommen.
Was ist die Tippgeberprovision?
Die sogenannte Tippgeberprovision (auch Tipp-Provision oder Tippprämie genannt) nutzen Immobilienmakler zur Akquise neuer Objekte auf dem umkämpften Markt. Wer Maklern einen Tipp darüber gibt, wer eine Immobilie verkaufen will, kann sich in bestimmten Fällen eine Tippgeberprovision auszahlen lassen. Dank einer Empfehlung auf diese Art kommt ein Makler zum Kunden und der Tippgeber zu einem kleinen Verdienst.
In den meisten Fällen läuft das Ganze so ab, dass ein Tippgeber einem ihm bekannten oder auch unbekannten Makler den Namen eines Eigentümers übermittelt, der eine Immobilie verkaufen will. Der Makler nimmt diskret und vertraulich Kontakt zu diesem auf. Kommt es zum Abschluss eines Maklervertrages, bekommt der Tippgeber eine Provisionszusage. Ist dann der Verkauf erfolgreich durchgeführt und die Maklerprovision auf dessen Konto, wird die Tippgeberprovision ausgezahlt. Die Höhe ist variabel, es gibt keine gesetzlich einheitliche Regel. Meist entspricht sie einem Prozentsatz der Maklerprovision.
Ab einer Höhe von 256,00 € muss die Provision als sonstige Leistung versteuert werden.
FAQ
-
Wer bezahlt die Maklerprovision?
Seit der gesetzlichen Neuregelung gilt seit dem 23.12.2020, dass Käufer und Verkäufer in der Regel jeweils die Hälfte der vereinbarten Maklerprovision zahlen müssen. -
Wie wird die Maklerprovision errechnet?
Die Maklerprovision wird nach dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis berechnet. Um die Höhe zu bestimmen, ist der Kaufpreis mit der Prozentangabe zu multiplizieren. -
Ist eine Maklerprovision verhandelbar?
Die Kosten für einen Makler sind verhandelbar. Verkäufer und Käufer einigen sich bei Vertragsabschluss über die Provision. -
Was ist Tippgeberprovision?
Wer Maklern einen Tipp darüber gibt, wer eine Immobilie zu verkaufen hat, kann sich in bestimmten Fällen eine Tippgeberprovision auszahlen lassen. Makler bieten diese Prämie an, um neue Objekte zu akquirieren.
Mit dem im Dezember 2020 in Kraft getretenen „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ wurde der Flickenteppich beendet und eine bundesweit einheitliche Regelung geschaffen, die den Käufer beim Kauf einer Immobilie entlastet. Die Maklerprovision wird seitdem zu gleichen Teilen von Verkäufer und Käufer gezahlt.
Der Maklervertrag muss zudem in schriftlicher Form vorliegen – so haben alle am Immobilienverkauf Beteiligten alle wichtigen Punkte schwarz auf weiß, dazu gehören die Pflichten des Maklers und die genaue Höhe der jeweiligen Maklerprovision. Ob Tippgeberprovision, Maklergesetz, Höhe der Maklerprovision und allen diesbezüglichen Neuerungen: Durch die Verpflichtung zur ständigen Teilnahme an den IVD-Fortbildungsmaßnahmen haben alle Makler, die beim IVD Mitglied sind, das immobilienwirtschaftliche Fachwissen, um umfassend und kompetent dazu beraten zu können.